Strafregistergesetz
​Die Kommission hat die Detailberatung zum Entwurf zu einem Strafregistergesetz (14.053) abgeschlossen und die Vorlage mit 18 zu 6 Stimmen angenommen. Eine Minderheit beantragt die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, eine andere Nichteintreten. Die Mehrheit der Kommission will kein Strafregister für Unternehmen (13/8/0). Eine Minderheit will wie der Bundesrat ein Strafregister für Unternehmen schaffen.

​Um den veränderten Sicherheitsbedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden, sollen künftig mehr Behörden Zugang zu Daten im Strafregister erhalten. Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft über sie betreffende Abfragen von Behörden verlangen können. Zudem werden die behördlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verstärkt. Die Kommission hat einen Antrag angenommen, wonach der Strafregistereintrag bei schweren Gewalt- und Sexualstraftaten lebenslänglich bestehen bleibt. Zugriff darauf haben nur Behörden. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung dieses Antrags. Abgelehnt hat die Mehrheit der Kommission einen Antrag, welcher darauf abzielt, die Löschung der DNA-Profile von rechtskräftig verurteilten Personen einzuschränken. Die Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen Hearings zur Frage der Löschung der DNA-Profile von verurteilten Straftätern durchführen.

 

Europäisches Auslieferungsübereinkommen

Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung den Bundesbeschluss zur Genehmigung des dritten und des vierten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen 15.038 n angenommen. Die beiden Protokolle haben eine Vereinfachung und Beschleunigung des Auslieferungsverfahrens zum Ziel. Während das vierte Zusatzprotokoll einzelne Bestimmungen des Übereinkommens modernisiert, legt das dritte Zusatzprotokoll die Grundlage für ein rascheres Auslieferungsverfahren in Fällen, in denen die betroffene Person ihrer Auslieferung zustimmt. Die Ratifizierung dieser Protokolle macht keine Änderung des geltenden Schweizer Rechts notwendig.

 

Publikation der Erwachsenenschutzmassnahmen

Die Kommission hat ihre Arbeiten im Zusammenhang mit der Publikation der Erwachsenenschutzmassnahmen wieder aufgenommen. Dabei hat sie dem Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2015 Rechnung getragen, die parlamentarische Initiative 11.449 nicht abzuschreiben, sowie den Ergebnissen der Vernehmlassung, in welcher ihr Vorentwurf vom 24. Oktober 2013 zur Änderung des Zivilgesetzbuches verschiedentlich kritisiert worden war. Mit 18 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission, die Regelung des geltenden Rechts beizubehalten, wonach Auskünfte über Erwachsenenschutzmassnahmen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu verlangen sind. Dabei soll allerdings in Artikel 451 des Zivilgesetzbuches präzisiert werden, dass der Bundesrat für eine einfache, rasche und einheitliche Erteilung der entsprechenden Auskünfte zu sorgen hat; dies wiederum bedingt eine Verordnung des Bundesrates. Mit dieser Regelung wird das geltende Recht verbessert und die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden vereinheitlicht. Eine Kommissionsminderheit beantragt, am Vorentwurf vom 24. Oktober 2013 zwar ein paar redaktionelle und inhaltliche Änderungen vorzunehmen, dessen Regelung, wonach Auskünfte vom Betreibungsamt erteilt werden, jedoch beizuhalten. Die Kommission hat den Entwurf mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. An einer ihrer nächsten Sitzungen wird sie den erläuternden Bericht verabschieden.

 

Enteignungsrecht

Die Kommission hat einstimmig (Motion 13.3023) sowie mit 22 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Motion 13.3196) entschieden, dem Nationalrat die Annahme der durch den Ständerat abgeänderten Motionen zu beantragen. Durch den neuen Motionstext wird der Bundesrat beauftragt, die Revisionsbedürftigkeit des Bundesgesetzes über die Enteignung vertieft zu prüfen.

 

Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen

Die Kommission hat mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die eine Ergänzung der kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln anstrebt. Die Käuferinnen und Käufer von neuen Wohnungen im Stockwerkeigentum sollen künftig von der Verkäuferschaft zwingend die Beseitigung von allfälligen Mängeln verlangen können. Ihr Schutz würde dadurch verbessert.

 

Verarrestierung von Liquidationsanteilen aus Gesamthandverhältnissen von Schuldnern ohne Wohnsitz in der Schweiz

Im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens hat die Kommission der parlamentarischen Initiative 15.408 mit 17 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben, die eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) fordert. Es wird angestrebt, dass ein Gläubiger eines im Ausland wohnhaften Schuldners, welcher Anspruch auf Liquidationsanteile aus einem Gesamthandverhältnis hat, das Vermögenswerte in der Schweiz umfasst, diese Liquidationsanteile auch in der Schweiz verarrestieren kann.

 

Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe stellen

Die Kommission hat der Initiative 15.426 mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Diese verlangt, dass Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe gestellt werden.

 

Wirksame Strafbestimmungen zur Verfolgung der organisierten Kriminalität

Die Kommission hat mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative 14.401 Folge gegeben. Diese von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates eingereichte Initiative verlangt, Artikel 260ter des Strafgesetzbuches so zu ändern, dass eine wirksamere Strafverfolgung der organisierten Kriminalität möglich ist.

Des Weiteren beantragt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen, die von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eingereichte Motion 15.3008 anzunehmen, welche ebenfalls eine Änderung von Artikel 260ter StGB zum Ziel hat. Der Bundesrat wird darin beauftragt, den Tatbestand der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation durch zusätzliche Tatbestandsmerkmale zu ergänzen, um so die Durchführung von entsprechenden Strafverfahren zu erleichtern.

Während die Kommissionsmehrheit in dieser Hinsicht Handlungsbedarf sieht, ist die Minderheit der Auffassung, dass die geltende Bestimmung bereits die Strafverfolgung ermöglicht und dass zusätzliche Tatbestandsmerkmale deren Anwendungsbereich zu stark ausdehnen würden.

 

Ausdehnung der Rechte der Geschädigten im Militärstrafprozess

Die Kommission hat von der Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative „Militärstrafprozess“ 10.417 Kenntnis genommen und den Änderungsanträgen des Bundesrates einstimmig zugestimmt. Im Militärstrafprozessrecht verfügt die geschädigte Person heute über weniger Mitwirkungsrechte als im Strafprozessrecht nach der Strafprozessordnung (StPO). Mit der parlamentarischen Initiative sollen die Mitwirkungsrechte der geschädigten Person im MStP der StPO angepasst werden.

 

Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Die Rechtskommission des Ständerates hat an ihrer letzten Sitzung im Rahmen der Differenzbereinigung des BÜPF 13.025 bei den Randdaten des Fernmeldeverkehrs – unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rückkommen durch die Schwesterkommission – einstimmig Rückkommen und eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten beschlossen. Die Kommission hat heute dem Rückkommen der RK-S mit 10 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.

 

 

Die Kommission hat am 12. Und 13. November 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) in Bern getagt.

 

 

Bern, 12. November 2015 Parlamentsdienste