Privatbestechung
​Die Kommission hat eine erste allgemeine Diskussion über die Vorlage betreffend die Privatbestechung (14.035) geführt und beschlossen in einer ihrer nächsten Sitzungen Anhörungen durchzuführen.

​Die Bestechung Privater war bisher in die Gesetzgebung zum unlauteren Wettbewerb eingeordnet. Der Straftatbestand der Bestechung Privater soll vom Begriff des unlauteren Wettbewerbs losgelöst und als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Damit soll die Reichweite der Strafbarkeit der Bestechung im privaten Sektor geklärt und auf Bestechungshandlungen ausgedehnt werden, bei denen keine Wettbewerbssituation vorliegt. Die Vorlage sieht neu eine Verfolgung der Privatbestechung von Amtes wegen vor.

Strafregistergesetz

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage 14.053 betreffend Strafregistergesetz (VOSTRA) eingetreten. Das Strafregisterrecht soll neu in einem formellen und eigenständigen Gesetz geregelt werden. Mit dieser Vorlage sollen u.a. auch mehr Behörden Zugang zu den Daten des Strafregisters erhalten. Zudem sollen auch Unternehmen im Strafregister eingetragen werden. Dies ist allerdings noch eine offene Frage, die in der Kommission noch diskutiert werden wird. Die Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen mit der Detailberatung beginnen.

Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf

Nachdem der Ständerat dem Nationalrat gefolgt ist und die Onlinegeschäfte aus dem Entwurf (06.441) herausgestrichen hat, hat sich die Kommission erneut damit befasst. Sie ist der Auffassung, dass zumindest der Konsumentenschutz bezüglich Telefonverkäufen gestärkt werden soll. Die Kommission will diesbezüglich die geltenden Bestimmungen im Obligationenrecht anpassen. Verfahrensrechtlich benötigt sie dafür aber die Zustimmung der Schwesterkommission.

Gewalt gegen Behörden und Beamte

Die Kommission unterstützt das Anliegen des Kantons Tessin und hat seiner Standesinitiative ohne Gegenstimme Folge gegeben (14.301). Die Initiative verlangt, die Angemessenheit der Strafrahmen zu überprüfen, die im Strafgesetzbuch für strafbare Handlungen gemäss Art. 285 (Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) und Art. 286 (Hinderung einer Amtshandlung) vorgesehen sind.

Geldwäscherei im Immobilienhandel

Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, der Standesinitiative des Kantons Luzern (13.309) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, den Immobilienhandel dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Nach Ansicht der Kommission wird dem Anliegen mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes im Rahmen des Bundesgesetzes zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière vom 12. Dezember 2014 (BBl 2014 9689) hinreichend Rechnung getragen.

Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 1 Stimmen, die im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (12.434) ausgearbeitete Verordnung der Bundesversammlung über Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses anzunehmen. Gemäss dem Entwurf kann die Verwaltungskommission beziehungsweise die Leitung des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundespatentgerichts einem Richter oder einer Richterin bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung von höchstens einem Jahreslohn zusprechen, wenn der Einzelfall dies rechtfertigt. Beim Bundesanwalt oder der Bundesanwältin und den stellvertretenden Bundesanwältinnen oder -anwälten ist dafür die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft zuständig. Keine Entschädigung wird ausgerichtet, wenn die betreffende Person aus dem Amt ausscheidet, weil sie das gesetzliche Rücktrittsalter erreicht hat, wenn sie wegen schwerer Verletzung von Amtspflichten des Amtes enthoben oder nicht wiedergewählt worden ist, oder wenn sie das Arbeitsverhältnis aus freien Stücken gekündigt hat oder nicht mehr zur Wiederwahl antritt. Die Ausrichtung einer Entschädigung bedarf der Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Ziel dieser Verordnung ist es, hier analoge Regeln zu denjenigen einzuführen, die für alle anderen Funktionen beim Bund gelten. Die Entwürfe und der erläuternde Bericht können auf der Internetseite der Kommission eingesehen werden.

Organisierte Kriminalität

Die Kommission hat eine erste Prüfung der von der Geschäftsprüfungskommission eingereichten parlamentarischen Initiative 14.401 vorgenommen. Die Initiative verlangt, dass die kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB) besser erfasst und mit einem höheren Strafmass versehen wird; zudem wird eine Abgrenzung zwischen krimineller Organisation, krimineller Vereinigung und Bande vorgeschlagen. Die Kommission wird ihre Arbeiten an der nächsten Sitzung fortsetzen.

Strafprozessordnung; Abwesenheitsverfahren

Die Kommission hält an ihrem Beschluss, der Initiative 13.427 keine Folge zu geben, einstimmig fest. Die Initiative verlangt eine Änderung der bei Nichterscheinen der beschuldigten Person zu befolgenden Regeln. Die Kommission zieht es seit einigen Monaten vor, die Strafprozessordnung bis Ende 2018 einer Gesamtüberprüfung durch den Bundesrat unterziehen zu lassen (vgl. Motion 14.3383).

Die Kommission hat am 15. und 16. Januar 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.

 

Bern, 16. Januar 2015 Parlamentsdienste