Zivilrechtliche Verjährung
​Die Kommission ist ohne Gegenstimmen auf den Entwurf zur Revision des Verjährungsrechts (13.100) eingetreten. Sie wird ihre Arbeit an einer ihrer kommenden Sitzungen fortführen. Zuvor möchte sie allerdings den Entscheid des Nationalrates zur Motion 14.3664 abwarten, welche die Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung von Asbestopfern verlangt. Zudem will sie Anhörungen durchführen.

​Der Entwurf zur Revision des Verjährungsrechts geht auf eine Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (07.3763) zurück, welche verlangt, die Verjährungsfristen derart zu verlängern, dass auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche gegeben sind. Der Revisionsbedarf beim Schweizer Verjährungsrecht wurde im Übrigen vergangenes Jahr auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt (Urteil vom 11. März 2014 in Sachen Howald Moor und weitere gegen die Schweiz).

Neudefinition der Vergewaltigung

Die Kommission hat mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung der Standesinitiative 14.311 des Kantons Genf Folge gegeben. Damit sollen die Artikel 189 und 190 des Strafgesetzbuches abgeändert werden. Dies vor allem dergestalt, dass der Rechtsbegriff der Vergewaltigung erweitert wird und auch Personen männlichen Geschlechts als Opfer vom Tatbestand erfasst werden.

Schutz bei stillschweigender Verlängerung von Dienstleistungsverträgen

Die Kommission hat mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative 13.426 zugestimmt. Sie folgt damit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats und unterstützt eine Stärkung der Position der Kundinnen und Kunden, bei Vertragsverhältnissen, die eine stillschweigende oder automatische Verlängerung des Vertrags bei dessen Auslaufen vorsehen. Die Initiative sieht vor, dass Dienstleistungs-anbieter ihre Kundinnen und Kunden in diesen Fällen mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist über die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, informieren müssen.

Organisierte Kriminalität

Die Kommission hat eine Motion 15.3008 eingereicht, welche das Anliegen der parlamentarischen Initiative 14.401 der Geschäftsprüfungskommission aufnimmt, dieses aber etwas offener formuliert. Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob Anpassungen der Definition der kriminellen Organisation, der Tathandlungen sowie der Strafdrohung angezeigt sind. Die Vorlage soll den Anliegen der Praxis Rechnung tragen und in der Schweiz Verfahren wegen der Mitgliedschaft zu einer kriminellen Organisation ermöglichen. Die Kommission hat gleichzeitig einstimmig der parlamentarischen Initiative der Geschäftsprüfungskommission zugestimmt und will sich damit die Möglichkeit offen halten, gegebenenfalls selbst gesetzgeberisch tätig zu werden.

Die Kommission hat am 10. Februar 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.

 

Bern, 11. Februar 2015 Parlamentsdienste