15.046 n Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich.
15.047 n Amtshilfe in Steuersachen. Übereinkommen des Europarates und der OECD. Genehmigung
Die WAK-N hat die Beratung der Vorlagen betreffend den internationalen automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich (15.046) und das Übereinkommen der OECD und des Europarates über die Amtshilfe in Steuersachen (15.047) aufgenommen. Der globale AIA-Standard sieht vor, dass Finanzinstitute und gewisse kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Diese Informationen werden jährlich der Steuerbehörde übermittelt, welche die Daten an die für die Kundin oder den Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet. Damit soll verhindert werden, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt wird. Das Amtshilfeübereinkommen regelt die internationale Amtshilfe in Steuersachen.
Vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklungen und der globalen Vernetzung der Schweiz erachtet es die Mehrheit der Kommission als zentral für den Finanzplatz Schweiz, die international anerkannten Standards betreffend den Informationsaustausch im Steuerbereich rasch einzuführen. Damit kann die Steuerkonformität gewährleistet und der Marktzugang sichergestellt werden. Die Kommission ist deshalb mit 16 zu 6 Stimmen auf die Vorlage 15.046 (AIA) und mit dem gleichen Stimmenverhältnis auf die Vorlage 15.047 (Amtshilfeübereinkommen) eingetreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf beide Vorlagen. Sie bezweifelt u.a., dass die Einhaltung des Spezialitätsprinzips durch mögliche Partnerstaaten in der Praxis sichergestellt werden kann. Ebenso kontrovers diskutiert wurden Fragen betreffend die Garantie der Reziprozität sowie die obligatorische Unterstellung der AIA-Abkommen mit einem Partnerstaat unter das fakultative Referendum.
Eine Minderheit beantragt weiter die Rückweisung der Vorlage 15.046 (AIA) an den Bundesrat mit dem Auftrag verschiedene Punkte anzupassen. U.a. soll die Verwendung der an die Schweiz gelieferten Daten durch die ESTV und die kantonalen Steuerbehörden nur bei begründetem Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug möglich sein. Namentlich soll auch auf ein neues Informationssystem verzichtet werden und die Strafbestimmungen angepasst werden.
Im Rahmen der heutigen Sitzung hat die Kommission eine umfassende Anhörung durchgeführt mit Vertretern der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) und Alliance Sud. Die Detailberatung nimmt sie in der kommenden Sitzung der WAK-N vom 17./18. August 2015 auf.
Die Kommission hat am 29. und 30. Juni 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann und in Bern getagt.
Bern, 1. Juli 2015 Parlamentsdienste