Im Zusammenhang mit Bildungsfragen wurden folgende Vorstösse und Initiativen behandelt:
14.451 n Pa.Iv. Müri. Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung
Mit 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, dem Rat zu beantragen, der Initiative 14.451 keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass der Bund während vier Jahren maximal 50 Millionen Schweizerfranken für diverse Massnahmen zur Qualifikation von Erwachsenen zur Verfügung stellt. Die Kommission macht geltend, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits vorhanden sind, um Erwachsenen das Nachholen einer Grundbildung zu ermöglichen. Sie verweist zudem auf das von ihr zu dieser Thematik eingereichte Postulat (15.3796 s Po. WBK-SR. Förderung des Berufsabschlusses von Erwachsenen, vgl.Medienmitteilung vom 23. Juni 2015). Die Initiative geht nun in den Ständerat.
13.3272 n Mo. Nationalrat (Carobbio Guscetti). Praktika für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Rolle des Bundes
Die Kommission hat die Motion mit 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Sie ist der Ansicht, dass Praktika für Frauen, die nach einer Familienpause wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten, nicht das geeignete Instrument sind, da diese bereits über Berufserfahrung verfügen. Sie verweist ausserdem darauf, dass der Bund moderne Arbeitszeitformen und flexible Arbeitszeitmodelle anbietet, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Die Motion geht nun in den Ständerat.
13.3137 n Mo. Nationalrat ((Aubert) Reynard). Pauschalbeiträge an die Kantone für die berufsorientierte Weiterbildung
Die Kommission hat die Motion mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Sie ist der Ansicht ist, dass sich die heutige Berechnungsart für die Pauschalbeiträge bewährt hat und diese den Kantonen weiterhin einen selbstverantworteten gezielten Mitteleinsatz ermöglicht. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion. Die Motion geht nun in den Ständerat.
Ausserdem hat die Kommission folgende Geschäfte zur Kinder- und Jugendpolitik, zur Forschung sowie zur Befreiung von Unternehmen vom Statistikaufwand behandelt:
07.402 n Pa.Iv. Amherd. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz
Mit 6 zu 5 Stimmen hat die Kommission beschlossen dem Rat zu empfehlen, auf die pa. Iv. 07.402 nicht einzutreten, da sie keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene sieht und am Mehrwert der Initiative zweifelt. Der Gesetzesentwurf der WBK-N sieht vor, Art. 67 der BV dergestalt zu ergänzen, dass der Bund «Grundsätze zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz festlegen kann». Dieser wurde vom Nationalrat im Frühjahr 2015 – allerdings mit substantiellen Änderungen – angenommen.
Der Kinder- und Jugendschutz ist der Kommission zwar ein wichtiges Anliegen. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die geltenden Rechtsgrundlagen genügen und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in vielen Bereichen bereits zur Zufriedenheit der betroffenen Akteure funktioniert (vgl. etwa die beiden Jugendschutzprogramm Jugend & Medien und Jugend & Gewalt sowie die geplante elektronische Informationsplattform zu den Strategien und Massnahmen von Bund und Kantonen in der Kinder- und Jugendpolitik). Die Initiative geht nun in den Ständerat.
15.3180 n Mo. Nationalrat (Schelbert). Frankenstärke. Aufstockung der KTI-Kredite
Die Kommission hat die Motion 15.3180 vorberaten, welche eine Aufstockung der KTI-Kredite im Rahmen des Nachtragskredits 2015 sowie für 2016 und die kommenden Jahre fordert. Der Nationalrat hatte die Motion in der vergangenen Herbstsession im Rahmen der Behandlung der dringlichen Interpellationen zur Frankenstärke angenommen. Die WBK-S folgt einstimmig dem Antrag des Bundesrates, die Motion abzulehnen, weil deren Anliegen mit dem Begehren für den Nachtragskredit II, das von der Mehrheit der Finanzkommission unterstützt wird und in der Wintersession in den Rat kommt, bereits erfüllt sei. Zudem wird anlässlich der Beratung der BFI-Botschaft, die voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 erfolgt, über eine Aufstockung der KTI-Mittel diskutiert werden. Die Motion geht nun in den Ständerat.
15.3439 n Mo. Nationalrat (Schibli). Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand und 15.3433 n Mo. Nationalrat (Giezendanner). Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand
Die Motion 15.3433 beauftragt den Bundesrat, «die notwendigen Massnahmen einzuleiten, damit Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden – einschliesslich landwirtschaftlicher Betriebe – vom Statistikaufwand befreit werden». Die Motion 15.3439 ergänzt diesen Text um den Auftrag, «zu prüfen, wie auch grössere Unternehmen vom Statistikaufwand entlastet werden können».
Die Kommission nahm Kenntnis von den Auswirkungen, die eine Annahme dieser Motionen mit sich brächte. Die Unternehmen könnten mit der Befreiung vom Statistikaufwand zwar rund 7 Millionen Franken Verwaltungskosten einsparen; es würden ihnen jedoch Daten fehlen, die für ihre Entwicklung unabdingbar sind. Von 44 Prozent der Stellen und 98 Prozent der Schweizer Unternehmen würden keine Daten mehr erhoben.
Die Kommission zeigt Verständnis für die Bedürfnisse der Statistiknutzerinnen und -nutzer. Bei einer Annahme der Motionen würden sich verschiedene Wirtschaftsakteure in einer unsicheren Lage befinden. So würde unter anderem die Hälfte der Daten fehlen, die für die Berechnung des Landesindexes der Konsumentenpreise – das heisst der Teuerung – erforderlich sind. Zudem müsste das BIP anders berechnet werden und die SNB wie auch das Gesundheitswesen, das von diesem Datendefizit besonders betroffen wäre, müssten auf einen Teil der Daten zur Realwirtschaft verzichten.
Die Kommission hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass das EDI regelmässig überprüft, ob die verschiedenen Statistiken noch von Nutzen sind und wie die Datenerhebung vereinfacht werden kann. Mit 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, ihrem Rat die Ablehnung der beiden Motionen zu beantragen. Die Motionen gehen nun in den Ständerat.
Die Kommission hat am 16. November 2015 unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.
Bern, 17. November 2015 Parlamentsdienste