Sicherheit an der Grenze
​Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates bekräftigt, dass angesichts der Sicherheitsdefizite in den Grenzregionen der Bestand des Grenzwachtkorps erhöht werden muss. Sie hat deshalb der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft (15.301) Folge gegeben. Eine systematische – im Sinne einer lückenlosen – Grenzkontrolle erachtet die Kommission indes als nicht durchführbar.

​Die Kommission ortet in den Grenzgebieten ein erhebliches Sicherheitsdefizit namentlich wegen der grenzüberschreitenden Kriminalität und der irregulären Migration. Die Kommission erachtet es deshalb als notwendig, dass das Grenzwachtkorps (GWK) künftig an allen Standorten personell so ausgestattet wird, dass es seine Aufgaben der jeweiligen Sicher-heitssituation angepasst in guter Qualität und gemäss den Sicherheitsbedürfnissen der Be-völkerung wahrnehmen kann. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission einer entsprechen-den Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft (15.301) Folge gegeben.

Da der Ständerat dieser Standesinitiative in der Wintersession Folge gegeben hat, kann die Arbeit zur Umsetzung der Initiative ab nächstem Quartal aufgenommen werden.

Eine weitestgehend gleichlautende Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt (15.311) wird von der Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) vorgeprüft. Die SiK-N empfiehlt der FK-N mit 13 zu 12 dieser Standesinitiative ebenfalls Folge zu geben.

Als Grundlage für die weiteren Arbeiten verlangt die Kommission vom Bundesrat, ihr bis En-de Mai 2016 einen Bericht zu unterbreiten. Darin soll der Bundesrat – angesichts der neuen Herausforderungen an der Grenze und der sich rasch verändernden Rahmenbedingungen – den Auftrag des GWK und den zu dessen Erfüllung notwendigen Bestand prüfen. Verschie-dene Aspekte sollen im Bericht besonders berücksichtigt werden, unter anderem die Mög-lichkeit zur Unterstützung des GWK die Armee einzubeziehen. Das entsprechende Postulat (16.3005) hat die Kommission einstimmig verabschiedet.

 

Keine systematischen Grenzkontrollen

Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die SiK-N, der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas (15.443) keine Folge zu geben. Diese Initiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass die Schweiz ihre Grenzen eigenständig und systematisch kontrolliert. Die Kommissi-onsmehrheit betont, dass eine systematische – im Sinne einer lückenlosen und andauernden – Grenzkontrolle technisch nicht durchführbar ist, die Wirtschaftsströme stark behindern und letztlich zu einer Kündigung des Schengenabkommens führen würde. Falls unter „systema-tisch“ lediglich eine Kontrolle mit System verstanden werde, dann sei dies bereits heute der Fall. Zudem könne dank des seit 2003 erhöhten GWK-Bestandes mindestens die gleiche Kontrolldichte und eine höhere Trefferquote erreicht werden als vor dem Inkrafttreten des Schengenabkommens. Bei Bedarf kann die Schweiz die Kontrolldichte überdies eigenstän-dig weiter erhöhen, da sie nicht Mitglied der EU-Zollunion ist. Eine hundertprozentige Kontrol-le habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Die Minderheit fordert angesichts der zunehmen-den Sicherheitsdefizite deutlich mehr Grenzkontrollen – analog anderer Schengenländer. Bei einer Bedrohung der inneren Sicherheit könnten systematische Grenzkontrollen wieder ein-geführt werden, ohne dass dies zu einer Kündigung des Abkommens von Schengen führen würde.

 

Die Kommission hat am 25. und 26. Januar 2016 erstmals in der 50. Legislatur in der neuen Zusammensetzung und unter dem Vorsitz von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (FPD, AG) sowie teilweise in Anwesenheit des neuen Chefs des VBS, Bundesrat Guy Parmelin, getagt.

 

 

Bern, 26. Januar 2016  Parlamentsdienste