In Anwesenheit von Bundesrat Burkhalter, Vorsteher des EDA, und Staatssekretär Jacques de Watteville, Chefunterhändler der Schweiz mit der Europäischen Union (EU), hat die Kommission eine erste Auslegeordnung über die Folgen des britischen EU-Referendums für die Schweiz gemacht. Sie befasste sich dabei einerseits mit den Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und Grossbritannien (UK), andererseits mit den Folgen für die Beziehungen der Schweiz mit der EU.
Im Zentrum der Diskussion stand die Bedeutung des UK-Referendums für die laufenden Verhandlungen der Schweiz mit der EU betreffend die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sowie für ein allfälliges institutionelles Rahmenabkommen. Die Kommission interessierte sich für eine bundesrätliche Einschätzung der verschiedenen Verhandlungsszenarien sowie für die konkreten nächsten Schritte. Die APK-N nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat nach wie vor eine einvernehmliche Lösung mit der EU über die Steuerung der Zuwanderung anstrebt und diesen Plan während des Sommers weiterverfolgen will.
Die Kommission geht mit dem Bundesrat einig, dass es im Interesse aller Betroffenen ist, dass das neue Verhältnis zwischen UK und der EU, sowie zwischen UK und Drittstaaten möglichst rasch geregelt wird, um Rechtsunsicherheit abzuwenden. Die APK-N nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat bestrebt ist, dass ein Nachfolgeregime für die Beziehungen Schweiz-UK vorliegt, wenn das Austrittsabkommen zwischen der EU und UK in Kraft gesetzt ist. In diesem Kontext wurde auch das Szenario eines EFTA-Beitritts Grossbritanniens angeschnitten.
Verschiedene Stimmen in der Kommission betonten die Wichtigkeit eines geeinten Auftretens des Bundesrates gegen aussen und eine klare, einheitliche Kommunikation im Dossier der Europapolitik. Ebenso unterstrichen verschiedene Kommissionsmitglieder, dass kein Grund zur Schwarzmalerei besteht, da diese neue europapolitische Situation auch als Chance für die Schweiz interpretiert werden kann.
Die Kommission hat die Mitglieder der Schwesterkommission des Ständerates sowie den Präsident der EFTA/EU-Delegation, Nationalrat Thomas Aeschi, zur Teilnahme an dieser Aussprache eingeladen.
Weitere Beschlüsse
Weiter hat die Kommission das UNO-Transparenzübereinkommen (16.037 n) mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Mit dem Übereinkommen soll die Anwendung der UNO-Transparenzregeln in Investor-Staats-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen auf die bereits bestehenden Investitionsschutzabkommen ausgedehnt werden. Gleichzeitig hat die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen einen Antrag auf eine Kommissionsmotion abgelehnt, welche den Bundesrat beauftragen wollte, Verträge mit Investor-Staats-Schiedsverfahren, auf welche die UNO-Transparenzregeln nicht anwendbar sind, bis Ende 2020 an das UNO-Transparenzübereinkommen anzupassen.
Die APK-N hat zudem einstimmig beschlossen, die Frist der Motion SR 09.3719 (Dick Marty) Die Uno untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung zu verlängern, um ein Zeichen der Unterstützung für die diplomatischen Bemühungen der Schweiz in dieser Frage zu setzen.
Nachdem die APK-S im April den beiden nachstehenden parlamentarischen Initiativen keine Folge gab: 14.433 n Pa.Iv. Aeschi Thomas. Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen. Pflicht zur Information und Konsultation der zuständigen Legislativkommissionen sowie 14.474 n Pa.Iv. Romano. Zuständigkeiten des Parlamentes im Bereich der Aussenpolitik und der innerstaatlichen Gesetzgebung beibehalten hat die APK-N mit 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem Entscheid vom 2. Juli 2015 festgehalten. Die Initiativen gehen nun an das Plenum des Nationalrats.
Schliesslich hat die Kommission ein Abkommen zwischen der Schweiz und Norwegen über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (16.039 n) einstimmig genehmigt.
Bern, 28. Juni 2016 Parlamentsdienste