Die APK-N begrüsst den Aussenpolitischen Bericht 2019, den sie für präzise und prägnant hält und der die Vielfalt und Qualität der aussenpolitischen Tätigkeiten der Schweiz aufzeigt. Ferner hat sich die APK-N mit den Schwerpunkten der aussenpolitischen Strategie für die Jahre 2020–2023 (20.018) auseinandergesetzt. Die Kommission zeigt sich mit diesem Bericht und den Leitlinien zufrieden. Sie begrüsst namentlich die Bestrebungen des Bundesrates, die Schweizer Aussenpolitik mit den Zielen der Innenpolitik und jenen der Departemente verstärkt in Einklang zu bringen und damit die Kohärenz zu stärken. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die nachhaltige Entwicklung – und dabei das Engagement im Zusammenhang mit dem Klimawandel – sowie der Zugang zu Wasser für alle. Ausserdem hat die Kommission diskutiert über die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat für die Zeitspanne 2023–2024 und die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU), das zentrale Thema der kommenden Jahre.
Brexit: Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (19.069)
Die Kommission hat das Abkommen zwischen der Schweiz und dem UK über die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger infolge des Brexit und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vorberaten und ist einstimmig auf das Geschäft eingetreten. Diese Abkommen schützt die unter dem FZA erworbenen Ansprüche und Anwartschaften von britischen und schweizerischen Staatsangehörigen. Es übernimmt die Bestimmungen des FZA, ohne die darin genannten Rechte zu erweitern und ohne neue Rechte zu schaffen. Die Kommission nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an.
Am 15. Januar und 1. Februar 2019 hatten sich beide APK im Rahmen einer Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3bis ParlG mit dem Abkommen befasst und die vorläufige Anwendung des Letzteren einstimmig gutgeheissen.
Weitere Themen
Die Kommission wurde durch den Vorsteher des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, summarisch über die aussenpolitischen Aspekte der Geheimdienst-Affäre mit Schweizer Beteiligung informiert und hat zur Kenntnis genommen, dass keine Reaktionen von anderen Staaten erfolgt sind. Die Kommission wird sich, sobald die Untersuchungsberichte vorliegen, mit den aussenpolitischen Auswirkungen dieser Angelegenheit auseinandersetzen.
Bei den europapolitischen Themen lag der Fokus auf den neuesten Entwicklungen in den offenen Dossiers. Zudem hat sich die APK-N über die Schlussfolgerungen aus dem Gespräch orientieren lassen, welches der Bundesrat am World Economic Forum in Davos mit einer Delegation der Europäischen Kommission geführt hatte.
Schliesslich hat die APK-N einstimmig entschieden, eine gemeinsame Subkommission mit der APK-S einzusetzen, welche die Rolle des Parlaments bei der Entstehung von Soft Law vertieft analysieren soll. Diese Analyse soll aufzeigen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik auch im Zusammenhang mit Soft Law zu gewährleisten.