Die APK-S wurde zu den Beiträgen konsultiert, die in Erfüllung des mit dem Voranschlag 2025 erteilten Auftrags des Parlamentes an die UNRWA ausbezahlt werden sollen, und unterstützt den Antrag des Bundesrates (Medienmitteilung) einstimmig.
In diesem Zusammenhang hat die APK-S auch einen Antrag beraten, wonach einerseits der Beitrag ohne geografische Auflagen ausbezahlt werden sollte, damit die UNRWA die Mittel entsprechend der Dringlichkeit der tatsächlichen Bedürfnisse der palästinensischen Bevölkerung einsetzen kann, und andererseits angesichts der zunehmend akuten Bedürfnisse der Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten im Rahmen des Nachtragskredits II zusätzliche 10 Millionen Franken für die UNRWA vorgesehen werden sollten.
Den ersten Teil des Antrags hat die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen abgelehnt, den zweiten mit 4 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass der Antrag des Bundesrates ausgewogen ist, bei der Mittelvergabe an die UNRWA-Programme in Jordanien, im Libanon und in Syrien Flexibilität bietet und klare Ziele hat.
In den Augen der Minderheit ist es jedoch von zentraler Bedeutung, dass die UNRWA die Mittelvergabe bestmöglich auf die Bedürfnisse der palästinensischen Bevölkerung innerhalb und ausserhalb der besetzten palästinensischen Gebiete abstimmen kann.
Im Weiteren hat die APK-S einen Antrag angenommen, der Teil ihrer Stellungnahme in der Konsultation ist. Sie fordert den Bundesrat auf, unverzüglich alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Zugang zur humanitären Hilfe in Gaza sicherzustellen. Dafür soll er
- alle diplomatischen Mittel einsetzen, um einen Waffenstillstand und die Freilassung der Geiseln zu erwirken (einstimmig) und
- von jeglicher direkten und indirekten Zusammenarbeit mit der Gaza Humanitarian Foundation absehen (mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Zu guter Letzt hat die APK-S davon Kenntnis genommen, dass Beiträge in Höhe von insgesamt 9 Millionen Franken an andere humanitäre Organisationen (UNO-Kinderhilfswerk, Welternährungsprogramm, Weltgesundheitsorganisation und Palästinensischer Roter Halbmond) im besetzten palästinensischen Gebiet ausbezahlt werden. Diese Gelder werden zur Linderung der humanitären Bedürfnisse im Gazastreifen sowie im Westjordanland, inklusive Ostjerusalem, verwendet.