Folgende Geschäfte standen 2017 im Mittelpunkt der Aufsichtstätigkeit der Finanzdelegation:
Beschaffungswesen: Der dem Parlament vorgelegte Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen erfüllt drei Empfehlungen der Finanzdelegation (Sanktionierung fehlbarer Anbieter, Einsichtsrecht für alle Vergaben in Monopolsituationen, elektronische Publikation ab einem Vergabewert von 50 000 Franken). Die Finanzdelegation hat dem Bundesrat darüber hinaus empfohlen, eine kohärente Beschaffungsstrategie des Bundes zu beschliessen sowie die bestehenden Beschaffungsprozesse in der Bundesverwaltung zu hinterfragen, zu standardisieren und unter eine einheitliche Führung zu stellen (Prozessverantwortung).
Die Finanzdelegation wünscht ausserdem die Stärkung des Beschaffungscontrollings als Steuerungs- und Führungsinstrument. Sie empfiehlt dem Bundesrat, die Berichterstattung einfacher und adressatengerechter auszugestalten, die Qualität der Datenbasis zu optimieren und durch die Publikation des Jahresberichts die Transparenz zu erhöhen. Die drei grossen zentralen Beschaffungsstellen des Bundes – Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Bundesamt für Strassen (ASTRA) und armasuisse – sollen zudem jährlich einen gemeinsamen Bericht über ihre Beschaffungen publizieren.
Informatik: 2015 hatte die Finanzdelegation dem Bundesrat empfohlen, für eine wirksame Gesamtsteuerung der IKT des Bundes zu sorgen (Gesamtarchitektur, verbindliche Mittelfristplanung und zentrales IKT-Portfoliomanagement). 2017 hat sich gezeigt, dass die Umsetzung dieser Ziele mehr Zeit als geplant erfordert. Die Finanzdelegation bedauert, dass der Bundesrat ihre Kernanliegen in seinen bisherigen Entscheiden nicht aufgenommen hat und dass die Zuständigkeiten weiterhin dezentral bei den Departementen belassen werden.
Die Berichterstattung des Bundesrates an die Oberaufsicht über den Stand und die Entwicklung der IKT-Schlüsselprojekte hat in den letzten Jahren an Transparenz und Qualität gewonnen. Dennoch besteht weiteres Verbesserungspotenzial. So wird bei vielen IKT-Schlüsselprojekten als eines der Hauptrisiken der Mangel an Personal aufgeführt. Es besteht teilweise auch das Problem, dass die eingesetzten Personen (beim Bund wie auch bei den Lieferanten und extern Beauftragten) nicht über die benötigten Qualifikationen verfügen. Die Finanzdelegation möchte, dass Schlüsselprojekte erst in Angriff genommen werden, wenn die verfügbaren Personalressourcen in der Projekt- und Stammorganisation und bei den internen Leistungserbringern sichergestellt sind. Sie empfiehlt, dass Prioritäten gesetzt werden und notfalls der Start eines Projekts verschoben wird. Zudem müssten die Projektverantwortlichen darauf beharren, dass die Vertragspartner des Bundes die bestellten Leistungen termingerecht und in der vereinbarten Qualität liefern.
Bundesbürgschaften für Hochseeschiffe: Im Sinne einer effektiven Aufgabenteilung unter den parlamentarischen Oberaufsichtsorganen ist die Finanzdelegation der Auffassung, dass die Aufarbeitung von in der Vergangenheit liegenden Geschehnissen den Geschäftsprüfungskommissionen obliegt. Die Finanzdelegation wird sich ihrerseits im Rahmen ihrer begleitenden Oberaufsichtstätigkeit mit dem Verfahren des Schiffsverkaufs und den damit verbundenen Risiken befassen. Als Finanzoberaufsichtsorgan befürwortet sie die Strategie des Bundesrates, weitere Verluste für den Bundeshaushalt zu vermeiden – oder zumindest so gering wie möglich zu halten.
Im Weiteren gibt der Bericht Auskunft über den Abklärungsbesuch der Finanzdelegation beim Verwaltungszentrum Guisanplatz in Bern und über den Dienstbesuch beim Generalsekretariat des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), in dessen Mittelpunkt das IKT-Management und verschiedene Projekte des VBS standen.
Der Tätigkeitsbericht enthält schliesslich Informationen zu folgenden Themen: Stärkung der Querschnittsämter und Rolle der Generalsekretärenkonferenz; IKT-Schlüsselprojekte GENOVA (Realisierung und Einführung von GEVER Bund), FISCAL-IT (Eidgenössische Steuerverwaltung) und IVZ (Informationssystem Verkehrszulassung des ASTRA); internationales Genf (Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionsweise des FIPOI-Stiftungsrates); RUAG (Unterstützung der EFK, damit diese die vorgesehenen Audits durchführen kann) und Revision des Finanzkontrollgesetzes. Im Anhang des Berichts findet sich die Liste der Empfehlungen, welche die Delegation an den Bundesrat gerichtet hat.
Der Tätigkeitsbericht 2017 findet sich auf der Website des Parlaments.
Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes. Ihr gehören je drei Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates aus den Reihen der beiden Finanzkommissionen an.
Die Finanzdelegation hat die folgenden fünf Kompetenzen: Sie hat über alle Fragen im Zusammenhang mit der Funktionseinreihung der höheren Kadermitarbeitenden der zentralen Bundesverwaltung zu befinden sowie auf Antrag des Bundesrates und vor der Genehmigung durch das Parlament dringliche Verpflichtungs- und Voranschlagskredite zu beschliessen. Ausserdem erhält sie alle Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle und nimmt die begleitende Oberaufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates wahr. Schliesslich hat sie auch das Recht, zuhanden der Finanzkommissionen oder anderer Parlamentskommissionen Mitberichte zu den Botschaften des Bunderates zu verfassen.