Der Finanzminister erläuterte die Ergebnisse der Staatsrechnung 2017. Die Kommission diskutierte im Rahmen einer Anhörung das «Gutachten zur Ergänzung der Schuldenbremse». Mit dem Staatssekretär für internationale Finanzfragen wurden aktuelle Themen wie die Situation des schweizerischen Finanzplatzes und die aktuellen Herausforderungen der Steuerpolitik besprochen.

​Staatsrechnung 2017 und Weisungen des Bundesrats zum Voranschlag 2019 und Finanzplan 2020-2022

Am 14. Februar 2018 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse der Staatsrechnung 2017. Diese schliesst in der Finanzierungsrechnung mit einem Überschuss von rund 2,8 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von 250 Millionen Franken. Verantwortlich für diese grosse Abweichung sind die überraschend hohen Eingänge bei der Verrechnungssteuer. Statt den budgetierten 6,212 Milliarden beträgt der Eingang der Verrechnungssteuer 8,226 Milliarden, was einer Abweichung zum Voranschlag 2017 von 2,014 Milliarden Franken oder 32,4 Prozent entspricht. Bei den Ausgaben ist die Budgetabweichung (-380 Millionen oder -0,6 Prozent) relativ gering und liegt klar unter dem 10-jährigen Schnitt (-2 Prozent) (vgl. zu den Details die Medienmitteilung des BR vom 14. Februar 2018).

Zu einer intensiven Diskussion führte die vom Bundesrat erstmalig vorgenommene Bildung einer finanzwirksamen Rückstellung von 2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer in der Finanzierungsrechnung. Damit beträgt der Überschuss in der ordentlichen Finanzierungsrechnung 2,8 Milliarden Franken, ohne diese Rückstellung würde er 4,8 Milliarden Franken betragen. Bis anhin wurde eine solche Rückstellung lediglich in der Erfolgsrechnung vorgenommen. Der Finanzminister und die Finanzverwaltung erläuterten die Beweggründe für diese neue Praxis. Die Änderung wurde aufgrund einer speziellen Situation bei der Verrechnungssteuer vorgenommen. Zum einen sind deren Eingänge aufgrund der guten Wirtschaftssituation stark angestiegen, zum anderen sind aber insbesondere die Rückforderungen viel tiefer als sie eigentlich sein müssten. Ein wesentliches Element sind die Negativzinsen, welche für viele Unternehmen den finanziellen Anreiz schaffen, die Rückstellungen möglichst spät einzufordern. Sie vermeiden damit die Erhebung der Negativzinsen und benutzen den Bund als eine Art Bank. Die späte Rückforderung hat zur Folge, dass die Finanzierungsrechnung ein zu gutes Ergebnis ausweist. Mit der Bildung der Rückstellung wird das Finanzierungsergebnis der tatsächlichen Situation angepasst, indem die später gestellten Rückforderungen einberechnet werden. Die Bildung der Rückstellung in der Finanzierungsrechnung wird auch in künftigen Jahren vorgenommen (vgl. zu den Details die oben erwähnte Medienmitteilung des Bundesrats). Der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle erläuterte der Kommission die Position der Finanzkontrolle in Bezug auf die gesetzliche Konformität dieser finanzwirksamen Rückstellung und das gewählte Verfahren. Aus der Diskussion ergibt sich, dass es gute Gründe für beide Positionen gibt. Die Bedenken der EFK waren auch dem Bundesrat bekannt bei seinem Entscheid. Eine Mehrheit der Kommission unterstützt das Vorgehen des Bundesrats, weil es die finanzpolitische Realität besser abbildet. Eine Minderheit sieht es kritisch, insbesondere wegen der spontanen Vorgehensweise.

Der gute Rechnungsabschluss wurde von der Mehrheit der Kommission erfreut zur Kenntnis genommen. Kritisiert wurde aber teilweise die punktuell grossen Abweichungen zum Voranschlag. Die Subkommissionen der FK beider Räte werden die Staatsrechnung 2017 an ihren Sitzungen im April vorberaten. Das Geschäft wird in den Räten in der Sommersession behandelt.

Bundesrat Ueli Maurer orientierte die FK auch über die Weisungen des Bundesrats zum Voranschlag 2019 und zum Finanzplan 2020-2022. Aus den Weisungen ergibt sich, dass der strukturelle Saldo (Handlungsspielraum der Schuldenbremse) im Jahr 2019 rund 1,12 Milliarden Franken beträgt, im Finanzplanjahr 2020 beläuft er sich auf rund 1 Milliarde Franken, im Jahr 2021 auf rund 1,9 Milliarden. Im Zahlenwerk berücksichtigt ist einerseits die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020 sowie die Vorentscheide des Bundesrats vom 31. Januar 2018 zur Steuervorlage 2017 (SV 17). Nicht einberechnet sind drohende Mehrbelastungen aufgrund angekündigter Steuerreformen wie die Abschaffung der Stempelabgaben, die Beseitigung der Heiratsstrafe, aber auch die neue AHV-Reform.

Anhörung zur Weiterentwicklung der Schuldenbremse

Der Bundesrat gab bei einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Professor Jan-Egbert Sturm ein «Gutachten zur Ergänzung der Schuldenbremse» in Auftrag. Die Kommission befasste sich im Rahmen einer Anhörung mit diesem. Professor Jan-Egbert Sturm und Professor Marius Brülhart, Mitglied der Arbeitsgruppe, stellten deren Arbeiten vor. Mit einer Aussensicht äusserte sich zusätzlich Professor Cédric Tille. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, vorerst keine Änderungen vorzunehmen und auf weitere Erfahrungen mit dem Neuen Führungsmodell des Bundes (NFB) abzuwarten. Die Experten brachten weitere Aspekte in die Diskussion ein. Festgehalten wurde, dass die Schuldenbremse den Zweck, der ihr bei ihrer Einführung zugedacht wurde, sehr gut erfüllt hat. Diskutiert wurde, ob man sie angesichts der nun sehr guten Finanzsituation mit viel tieferen Schulden als bei der Einführung und eines sich geänderten Umfelds anpassen sollte. Die Mehrheit der Kommission erkennt keinen Handlungsbedarf und will am bestehenden Regelwerk nichts ändern. Für eine Minderheit der Kommission ist dies unbedingt nötig, denn sie hält die Schuldenbremse für zu rigoros. So verhindere sie notwendige öffentliche Investitionen. Diskutiert wurde auch die Frage, ob es einen optimalen Grad an Staatsverschuldung gibt. Nach Auffassung der Experten gibt es keine endgültige Antwort auf diese Frage. Der Finanzminister orientierte auch über die weiteren Arbeiten des Bundesrates aufgrund des Gutachtens.

Aussprache mit dem Staatssekretär für internationale Finanzfragen (SIF)

Die Kommission diskutierte mit dem Staatssekretär für internationale Finanzfragen (SIF) sowie mit weiteren Mitarbeitenden des SIF diverse Aspekte der Finanzmarktpolitik. Angesprochen wurden des Weiteren auch internationale Finanz-, Währungs- sowie Steuerfragen. Länger verblieb man bei den Themen mit Bezug zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Integrität der Finanzbranche sowie bei den Entwicklungen im internationalen Steuerbereich.

Die Finanzkommission des Nationalrates tagte am 15./16. Februar 2018 unter der Leitung ihres Präsidenten, Markus Hausammann (SVP/TG), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements, der Staatssekretär für internationale Finanzfragen, der Direktor sowie weitere Mitarbeitende der Eidg. Finanzverwaltung, der Direktor der Eidg. Finanzkontrolle und die drei erwähnten Experten