Im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens hat sich die Finanzkommission des Nationalrates mit den finanziellen Aspekten von zwei Vorlagen des Bundesrates befasst. Einstimmig beantragt sie die Annahme des Verpflichtungskredits von 750 Millionen Franken für die Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen. Zudem unterstützt sie ohne Gegenstimme die Verpflichtungskredite für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur («Perspektive Bahn 2050»).

Einstimmig unterstützt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) in einem Mitbericht an die federführende Sicherheitspolitische Kommission ihres Rates (SiK-N) den vom Bundesrat beantragten und vom Ständerat in der Wintersession 2023 angenommenen Verpflichtungskredit für Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen in der Höhe von 750 Millionen Franken (23.056 s). Gegenstand der Diskussion waren insbesondere die lange Laufzeit, in der Garantien gewährt werden können (bis 2034), die Verlustrisiken und die Kreditlimite für die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung in einzelnen Bereichen (insbesondere im Bereich Mineralöl). Die Bundeskasse wird nur dann belastet, wenn ein Pflichtlagerhalter in Konkurs gerät oder über ihn die Nachlass- oder Notstundung eröffnet wird. In diesen Fällen verfügt der Bund über ein Konkurs- und Nachlassprivileg gegenüber den anderen Gläubigern. Dieses bisherige System der Pflichtlagerhaltung, das nun fortgeführt werden soll, hat sich aus Sicht der FK-N bewährt, insbesondere aus finanzpolitischer Sicht.

Ohne Gegenstimme unterstützt die FK-N in einem Mitbericht an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) die vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredite zur Finanzierung der Ausbauprogramme der Bahninfrastruktur (23.055 s). Die FK-N hat sich insbesondere mit den vom Ständerat in der Wintersession 2023 beschlossenen Kreditaufstockungen um 350 Millionen Franken befasst. Finanziert werden die das Ausbauprogramme über den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Da der Fonds über genügend Mittel verfügt, sind die vom Bundesrat beantragten Ausbauprogramme, aber auch die vom Ständerat beschlossenen Aufstockungen finanzierbar. Die Beurteilung, inwieweit die Aufnahme von zusätzlichen Projekten in den Ausbauschritt 2035 gemäss dem Beschluss des Ständerates begründet ist, überlässt die Finanzkommission der zuständigen Fachkommission.

Die Kommission hat am 18. Januar 2024 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren Vertretende des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).