Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) beantragt, den Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2017–2010 um rund 1,2 Milliarden Franken zu erweitern. Damit soll das vom Parlament festgesetzte Ziel, der Armee jährlich 5 Milliarden Franken zu gewähren, erreicht werden. Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens befasste sie sich zudem mit der Legislaturplanung 2015–2019 und mit dem Legislaturfinanzplan 2017–2019.

​Armeebotschaft 2016

Die Kommission befasste sich mit der Armeebotschaft 2016 (16.026). Diese beinhaltet drei Teile: Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020, Rüstungsprogramm 2016 und Immobilienprogramm VBS 2016. Gemäss Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes verfassen die Finanzkommissionen Mitberichte zu Geschäften, bei denen der Bundesrat den eidgenössischen Räten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen beantragt. Sie können ihrem Rat gleichermassen Anträge unterbreiten wie die zuständigen Sachbereichskommissionen.

Die Debatte drehte sich vor allem um den Zahlungsrahmen, den das Parlament der Armee für die nächsten vier Jahre zu gewähren beabsichtigt. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit muss der mehrfach geäusserte Wille des Parlaments, der Armee jährlich fünf Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen, im Rahmen der vorliegenden Botschaft neu bekräftigt werden. In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen, den mit der Vorlage unterbreiteten Zahlungsrahmen auf 20 Milliarden Franken zu erweitern, das heisst den vom Bundesrat vorgesehenen Betrag für den Zeitraum 2017–2010 um 1,2 Milliarden Franken zu erhöhen. Dieser Beschluss der Finanzkommission erfolgt kurz nach dem Entscheid des Bundesrates, auf die Linie des Parlaments einzuschwenken und den Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020 auf 20 Milliarden Franken aufzustocken (siehe dazu die Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.04.2016).

Die Kommissionsmitglieder, die sich gegen eine Erweiterung des Zahlungsrahmens aussprachen, wiesen darauf hin, dass man noch nicht weiss, wie die so bereitgestellten zusätzlichen Mittel verwendet werden. In ihren Augen stellt eine solche Aufstockung einen unangemessenen Ausgabenanreiz dar, wenn sie nicht vorab an konkrete Projekte geknüpft wird. Damit würde die Finanzkommission ein falsches Zeichen setzen, wo der Bund doch ein Stabilisierungsprogramm vorsehe, um die Bestimmungen zur Schuldenbremse in den nächsten Jahren einhalten zu können.

Die Befürworter einer Mittelaufstockung hielten fest, dass ein Zahlungsrahmen nicht eine formelle Ausgabenbewilligung sei, sondern ein von der Bundesversammlung für mehrere Jahre und für bestimmte Aufgaben festgesetzter Höchstbetrag der Voranschlagskredite. Die nötigen Zahlungskredite müssen jedes Jahr über den Voranschlag beantragt und vom Parlament bewilligt werden. Auch wurde klargestellt, dass es sich bei den 20 Milliarden Franken nicht um einen Blankoscheck des Parlamentes handle, sondern dass die formellen Ausgabenbewilligungen im Rahmen der kommenden Voranschläge jeweils Gegenstand einer vertieften Überprüfung bilden würden. Die Aufstockung wurde schlussendlich mit 7 zu 3 Stimmen angenommen.

Zwei weitere Anträge wurden von der Kommission abgelehnt: Mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen der erste, wonach der Zahlungsrahmen um 700 Millionen Franken zu kürzen sei, das heisst um den Betrag, der für das letzte Woche vom Vorsteher des VBS sistierte Projekt Boden-Luft-Verteidigung (BODLUV) vorgesehen ist; mit 8 zu 3 Stimmen der zweite, wonach auf die Beschaffung von 12-cm-Mörsern im Umfang von insgesamt 404 Millionen Franken zu verzichten sei.

Die entsprechenden Minderheitsanträge werden bei der Behandlung dieses Geschäfts im Ständerat behandelt werden.

Mitbericht zur Legislaturplanung 2015–2019

Die FK-S hat beschlossen, im Rahmen des Mitberichtsverfahrens gegenüber der Legislaturplanungskommission Stellung zur Legislaturplanung 2015–2019 (16.016) und zum Legislaturfinanzplan 2017–2019 zu nehmen. Nachdem die Kommission vom Vorsteher des EFD über die aktuelle Lage der Bundesfinanzen sowie über die mittelfristigen Finanzaussichten orientiert worden war, befasste sie sich mit drei Anträgen, welche alle das in Artikel 2 des Bundesbeschlusses erwähnte Ziel 1 der Legislaturplanung betreffen («Der Bund hält seinen Haushalt im Gleichgewicht und garantiert effiziente staatliche Leistungen»).

Die Kommission unterstützt grundsätzlich die Vorlage an sich, stimmt aber den drei Anträgen zu. So beantragt sie mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, in der Massnahme 1 anzufügen, dass mit dem Ziel einer substanziellen Entlastung des Bundeshaushaltes die Aufgabenverzichtsplanung fortzuführen sei. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sie sich für eine zusätzliche Massnahme aus; diese besteht darin, einen Bericht über die gebundenen Ausgaben der Eidgenossenschaft zu verabschieden und Vorschläge für mehr Flexibilität bei Stabilisierungs- und Entlastungsprogrammen zu unterbreiten. Schliesslich beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, in der Massnahme 4 zur Personalstrategie zu erwähnen, dass Vorschläge zur Verhinderung oder zumindest zur starken Eindämmung des Wachstums bei den Personalkosten vorzusehen sind.

Weitere behandelte Geschäfte

Die Kommission beantragt mit 9 zu 2 Stimmen der WAK-S, den Entwurf zum Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (16.031) abzulehnen. Die entsprechende Botschaft verlangt die Rückkehr zur Praxis im Bereich der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, welche bis 2011 gegolten hatte. Nach Ansicht der Kommission verursacht der vorgelegte Entwurf zu hohe Ausfälle bei den Steuereinnahmen des Bundes, dazu kommen die Einbussen bei den Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen. Zudem würde mit der Vorlage wieder eine Ungleichbehandlung zwischen Landwirten und Selbständigerwerbenden, die keine Landwirte sind, eingeführt und gleichzeitig der verfassungsmässige Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt.

Die FK-S heisst die Bundesratsvorlage zur Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative)» sowie den indirekten Gegenvorschlag gut (15.082). Der Bundesrat schlägt vor, dass der Bund über einen Zeitraum von vier Jahren einen Rahmenkredit von maximal 300 Millionen Franken spricht. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Opfer entschädigt werden müssen. In ihrem Mitbericht an die Kommission für Rechtsfragen beantragt die FK-S die Annahme der Vorlage. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen wies sie einen Antrag auf Nichteintreten beziehungsweise die Ablehnung des Entwurfs zurück.

Schliesslich nahm die FK-S Kenntnis vom Tätigkeitsbericht 2015 der Finanzdelegation, der heute veröffentlicht wird.

Die FK-S tagte am 7. und 8. April 2016 unter der Leitung ihrer Präsidentin Anita Fetz (SP, BS) in Bern. Der Sitzung wohnten teilweise der Vorsteher des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, der Vorsteher des VBS, Bundesrat Guy Parmelin, einige ihrer Mitarbeitenden, der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie Mitarbeitende des EJPD bei.