Die Finanzkommission führte die Eintretensdebatte zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung) und ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Da noch etliche Fragen offen sind, hat sie die Detailberatung ausgesetzt und das Finanzdepartement beauftragt, einen Zusatzbericht zu erstellen.

​Finanzhaushaltgesetz. Änderung (Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung, 19.071 s)

Am 14. Juni 2017 überwiesen die Räte die Motion 16.4018 von Ständerat Peter Hegglin. Sie verlangt vom Bundesrat, die Rechnung des Bundes so anzupassen, dass ein Bild des Finanzhaushalts erscheint, welches möglichst weitgehend der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Zur Umsetzung der Motion legt der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung vor. Bundesrat Ueli Maurer sowie der Direktor der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) präsentierten in der Eintretensdebatte die Vorlage. Hauptelement ist die Annäherung von Finanzierungs- und Erfolgsrechnung. Dazu muss der Ausgaben- und Einnahmenbegriff gemäss Finanzhaushaltgesetz (Art. 3 Abs. 5 und 6 FHG) angepasst werden. Im Rahmen der Diskussion nahm die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) Stellung zur beantragten Annäherung dieser beiden Rechnungsarten. Für die EFK hätte der Bundesrat noch weiter gehen können, sie hält die Vorlage aber aus Sicht der Haushaltssteuerung und Rechnungslegung für vertretbar. Die EFK hatte Prof. Christoph Schaltegger von der Universität Luzern mit einem Gutachten beauftragt (Gutachten betreffend die Risiken und Auswirkungen der vorgeschlagenen «Vereinfachung und Optimierung der Haushaltssteuerung» unter Berücksichtigung der Schuldenbremse). Professor Schaltegger präsentierte seine Überlegungen und äusserte sich insbesondere zum Zusammenhang mit der Schuldenbremse (Art. 126 BV). Die Kommission erörterte mit der Vertretung des EFD, der EFK sowie Professor Schaltegger u.a. die Vor- und Nachteile der Steuerung der Bundesrechnung über die Finanzierungs- oder Erfolgsrechnung und wie man die Transparenz und Lesbarkeit des Bundesbudgets und der Bundesrechnung für Parlament und Öffentlichkeit verbessern könnte. Besonders diskutiert wurden auch die Auswirkungen auf die Schuldenbremse.
Die Kommission ist nach Abschluss der Diskussion einstimmig auf die Vorlage eingetreten, hat aber die Detailberatung ausgesetzt, da für sie noch viele Fragen einer Klärung bedürfen. Sie hat das EFD beauftragt, einen Zusatzbericht zu verfassen, in welchem u.a. aufgezeigt werden soll, wie denn eine Steuerung des Bundeshaushalts nur über die Erfolgsrechnung aussehen könnte. Die Kommission nimmt das Geschäft wieder auf an der Sitzung vom 18./19. Mai 2020. 

Ergebnis der Staatsrechnung 2019

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Ergebnis der Staatsrechnung 2019, das am Vortag vom Bundesrat veröffentlicht worden war (siehe zu den Details die Medienmitteilung des BR vom 19.02.2020 mit Anhängen). Die Staatsrechnung schliesst mit einem ordentlichen Finanzierungsüberschuss von rund 3,1 Milliarden Franken, während im Voranschlag ein Überschuss von 1,2 Milliarden Franken vorgesehen war. Dieses gute Ergebnis, über welches sich die Kommission erfreut zeigt, ist hälftig auf höhere Einnahmen, hälftig auf geringere Ausgaben als budgetiert zurückzuführen.
Die FK-S liess sich zudem vom Vorsteher des Finanzdepartementes über die Eckpunkte der finanzpolitischen Ausgangslage für die kommenden Jahre orientieren. Die Finanzaussichten sind zwar auch für die aktuelle Legislatur gut, hinsichtlich der langfristigen Einnahmenentwicklung besteht allerdings eine gewisse Unsicherheit, da zahlreiche Vorhaben mit potenziell grossen Auswirkungen auf den Steuerertrag anstehen.

Mitbericht zur Legislaturplanung 2019–2023 (19.078 s)

Die Kommission hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit der Legislaturplanung 2019–2023 des Bundesrates befasst und sich dabei eingehend mit den Zielen für ihren Zuständigkeitsbereich auseinandergesetzt. Sie hat zwei Änderungsanträge abgelehnt und beantragt, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen. Dabei behält sich die Kommission das Recht vor, den zuständigen Sachbereichskommissionen zu einem späteren Zeitpunkt Mitberichte zu unterbreiten zu den konkreten Vorlagen, die der Bundesrat zur Erreichung der Ziele der Legislaturplanung vorlegen wird, d. h. namentlich zu den mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen.


Die FK-S hat am 20. Februar unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Peter Hegglin (CVP, ZG) und teilweise in Anwesenheit des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartementes sowie einiger Mitarbeitenden des EFD und der EFK in Bern getagt.