Die Mehrheit der Finanzkommission des Ständerates (FK-S) unterstützt die vom Bundesrat über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 beantragten Kredite. Sechs Anträge auf vollständige Kompensation eines Teils der beantragten Kredite wurden abgelehnt.

Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 (21.042 sn)

Die FK-S hat den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 beraten. Der Bundesrat hatte diesen Nachtrag am 18. August 2021 verabschiedet und beantragt darin in neun Nachtragskrediten Ausgaben von insgesamt 411,3 Millionen Franken. Mit 233,1 Millionen Franken schlägt die zusätzliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds am stärksten zu Buche. Für die Corona-Massnahmen sind 164 Millionen Franken vorgesehen.
Die Kommissionsmehrheit stimmt dem Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 zu und beantragt ihrem Rat, die neun Nachtragskredite zu genehmigen. Die Kommission hat sich mit sechs Anträgen befasst, die vom Bundesrat verlangen, die beantragten Nachtragskredite für das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) innerhalb von deren jeweiligem Budget und die beantragten Kreditverschiebungen innerhalb des Budgets des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu kompensieren. In der Diskussion zu diesen Anträgen haben sich mehrere Kommissionsmitglieder irritiert gezeigt darüber, dass diese Vorlage derart rasch behandelt werden muss, dass die zuständigen Subkommissionen keine detaillierte Vorprüfung vornehmen konnten.
In der Gesamtabstimmung hat die FK-S die Vorlage gemäss Antrag des Bundesrates angenommen. Sie hat dem Bundesbeschluss I über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2021 mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen und dem Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2021 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Bundesversammlung wird in der Herbstession über die Vorlage befinden.

Aufnahme der Arbeiten zum Voranschlag

Die Finanzkommission nimmt an ihrer Augustsitzung in der Regel die Arbeiten zum Voranschlag des Folgejahrs auf. Diese beginnen damit, dass sich die Kommission über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Finanzlage des Bundes informiert. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission ihr traditionelles Gespräch mit der Schweizerischen Nationalbank geführt. Im Mittelpunkt standen dabei die Wirtschaftslage und die Aussichten für die kommenden Monate. Zudem hat die Kommission Kenntnis genommen von der ersten Hochrechnung 2021 (per 30. Juni 2021). Den Schätzungen zufolge dürften sich die ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie auf 16,4 Milliarden Franken belaufen. Im ordentlichen Haushalt wird mit einem Defizit von 2,4 Milliarden Franken gerechnet (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 11. August 2021).

Mitbericht

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat die FK-S die finanziellen Aspekte des Entwurfs des Bundesrates zur Änderung des Postorganisationsgesetzes und den Bundesbeschluss über die Kapitalisierungszusicherung an die Schweizerische Post geprüft (21.048).
Mit der Vorlage soll das gesetzliche Verbot aufgehoben werden, wonach die Postfinance selbstständig keine Hypotheken und Kredite an Dritte vergeben darf. Der Eintritt der Postfinance in den Kredit- und Hypothekenmarkt würde bedeuten, dass die Post ihre Kontrollmehrheit an der Postfinance abgeben muss. Zudem müsste der Bund der Post zur Finanzierung der Notfallkapitallücke Kapital zusichern, wofür es einen Verpflichtungskredit in Höhe von 1,7 Milliarden Franken braucht.
Die Kommission ist sich bewusst, wie wichtig der Bericht der Expertenkommission, die mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Konzeption und Finanzierung der künftigen Grundversorgung betraut ist, für dieses Geschäft ist, weshalb sie nachdrücklich den Wunsch geäussert hat, dass der Bericht so schnell wie möglich veröffentlicht wird.
Die FK-S wird ihre Analyse an der nächsten Sitzung, die im Oktober 2021 stattfindet, abschliessen. Für einmal wird sie der für das Geschäft zuständigen Sachbereichskommission einen schriftlichen Mitbericht zukommen lassen.

Die Kommission hat am 23. August 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Hegglin (MCEB, ZG) und teils in Anwesenheit von Fritz Zurbrügg, Vizepräsident des Direktoriums der SNB, der Direktorin der EFV und von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDI und des UVEK in Bern getagt.