Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) beantragt dem Ständerat mit 11 zu 2 Stimmen die Ablehnung der Motion 24.3467 der SiK-S. Zudem beantragt sie ihrem Rat, die Staatsrechnung 2023 und den Grossteil der Nachtrags- und Verpflichtungskredite im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2024 zu genehmigen. Im Weiteren beantragt sie neue Verpflichtungskredite in Höhe von 15 Millionen Franken zur Unterstützung der UEFA Women's EURO 2025.

Schaffung eines Bundesgesetzes über einen ausserordentlichen Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und den Frieden in Europa

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (Si​K-S) hat an ihrer Sitzung vom 25. April 2024 eine Motion angenommen, welche die Schaffung eines befristeten Fonds verlangt, der mit insgesamt 15,1 Milliarden Franken dotiert ist. Davon sind 10,1 Milliarden für die Nachrüstung der Armee bis 2030 sowie 5 Milliarden für die Unterstützung des Wiederaufbaus und die Instandhaltung der Infrastruktur in der Ukraine bestimmt (24.3467). Angesichts der erheblichen finanziellen Auswirkungen dieser Motion hat die Finanzkommission beschlossen, sich mit diesem Geschäft zu befassen und zu diesem Stellung zu nehmen.

Nach einer intensiven Debatte beantragt die FK-S mit 11 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen.

Tatsächlich erlaubt diese, für die Armee und den Wiederaufbau der Ukraine neue ausserordentliche Ausgaben in der Höhe von 15 Milliarden Franken vorzunehmen, ohne dass eine Gegenfinanzierung erfolgt. Diese zusätzlich zum Finanzplan erfolgenden Ausgaben würden somit zu einer zusätzlichen Verschuldung von 15 Milliarden Franken führen unter Umgehung der Schuldenbremse.

Zudem müssen auch ausserordentliche Ausgaben mittelfristig über den ordentlichen Voranschlag ausgeglichen werden, so dass die zusätzlichen 15 Milliarden Franken den ordentlichen Bundeshaushalt, nach einer Frist von sechs Jahren über längere Zeit belasten würden. Die Finanzkommission ist zudem der Ansicht, dass die Armeeausgaben, wie auch die Ausgaben für den Wiederaufbau in der Ukraine, plan- und steuerbar sind und deshalb auch in der heutigen sicherheitspolitischen Lage keinen ausserordentlichen Charakter aufweisen. Mit dem Zahlungsrahmen der Armee hat sich die Finanzkommission bereits an ihrer letzten Sitzung befasst und ist dem Bundesrat gefolgt. Schliesslich hielt die Mehrheit der Kommission fest, dass die vorgesehene ausserordentliche Verbuchung von eindeutig ordentlichen Ausgaben einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würde, der die Schuldenbremse infrage stellen und letztlich wirkungslos machen würde. Es sei ausserordentlich wichtig, mit der Umsetzung der Schuldenbremse sorgfältig umzugehen, was zunächst immer eine finanzpolitische Frage sei. Gerade deshalb sei in solchen Fällen die Koordination der Sachbereichskommissionen mit der Finanzkommission sehr wichtig, was im vorliegenden Fall leider unterblieben sei.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die in der Motion vorgeschlagene Lösung zwar nicht perfekt ist, das Problem der Finanzierung der Armee bis 2030 und des Wiederaufbaus der Ukraine aber kreativ und zumindest in einem ersten Schritt ohne Kürzungen in anderen Bereichen löst. Zudem besteht ihrer Auffassung nach ein Ermessensspielraum bei der Definition von ausserordentlichen Ausgaben.

Nachtrag I 2​024 (24.007)

Der Bundesrat beantragt mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2024 11 Nachtragskredite über rund 603 Millionen Franken sowie 7 Verpflichtungs- und Zusatzkredite über 335 Millionen Franken. Die FK‑S hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vorberatung dieses Nachtrags durch ihre Subkommissionen. Sie empfiehlt ihrem Rat, alle vom Bundesrat beantragten Kredite in vollem Umfang zu genehmigen, mit Ausnahme der Kredite zugunsten des Staatssekretariates für Migration (SEM). In Bezug auf das SEM hat sie mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag angenommen, welcher den Nachtragskredit für den Betrieb der Bundesasylzentren von 239 Millionen auf 167,3 Millionen Franken reduzieren möchte. Die Kommission hat im Weiteren einstimmig beschlossen, Rahmenbedingungen für die Nutzung der beiden Kredite des SEM zu setzen. Ferner hat sie jeweils mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung drei Anträge für ein Konzept zur Unterstützung der UEFA Women's EURO 2025 angenommen, mit denen die vom Ständerat angenommene Motion 24.3011 umgesetzt werden soll. Diese Anträge sehen Folgendes vor:

  • Aufstockung des Verpflichtungskredits für Sportfördermassnahmen des Schweizerischen Fussballverbands;
  • Verabschiedung eines Nachtragskredits für 2024 über 1 Million Franken und eines Verpflichtungskredits über 5 Millionen Franken für Schweiz Tourismus;
  • Verabschiedung eines Nachtragskredits für 2024 über 1 Million Franken und eines Verpflichtungskredits über 5 Millionen Franken für das Bundesamt für Verkehr zur Schaffung eines ÖV-Kombitickets.

Alle Anträge der FK-S und ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission sind in der Fahne der Fraktionen aufgeführt.

Staatsrech​nung 2023 (24.003)

Die Staatsrechnung 2023 schliesst mit einem Finanzierungsdefizit von rund 1,4 Milliarden Franken ab. Das strukturelle Defizit beträgt 434 Millionen Franken. Die Kommission war bereits im Februar über dieses Ergebnis informiert worden.

Ausgehend von der Diskussion mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) über deren Revisionsberichte und auf der Grundlage der mündlichen Berichterstattung ihrer Subkommissionen, die zuvor eine Detailanalyse der Rechnungen der Bundesämter in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorgenommen hatten, hat die FK-S die Staatsrechnung 2023 vorberaten.

Nach der Beratung hat die Kommission einstimmig beschlossen, ihrem Rat die Genehmigung der Staatsrechnung 2023 und der drei dazugehörigen Bundesbeschlüsse zu beantragen. Die schwierige Haushaltslage des Bundes und die Einhaltung der Schuldenbremse bleiben für die Kommission zentral.

Finanzoberau​​fsicht über die Informatik des Bundes

Die Subkommissionen der FK-S haben der Kommission Bericht erstattet über ihre Erkenntnisse in Sachen Steuerung und Beaufsichtigung der Informatik der Departemente. Mehrere Informatikprojekte des Bundes weisen erhöhte Risiken auf, was den Zeitplan und die Finanzen angeht. Der Informatikaufwand, der zu den grössten Ausgabenposten des Bundes gehört, steigt kontinuierlich und massiv an. Nach Ansicht der Kommission laufen in der Bundesverwaltung derzeit zu viele Projekte gleichzeitig. Sie wünscht einen Stopp des kontinuierlichen Ausgabenanstiegs und ersucht den Bundesrat, die laufenden Informatikprojekte zu priorisieren und sich beim Beschluss neuer Vorhaben zurückhaltend zu zeigen.

Jahr​​esbericht 2023 der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Darüber hinaus hat die Kommission Kenntnis genommen vom Jahresbericht der EFK, der ihr von deren Direktor detailliert präsentiert wurde. Gegenstand der anschliessenden Diskussion waren vor allem die Probleme und Risiken im Zusammenhang mit verschiedenen Informatikprojekten sowie die Beschaffungsverfahren und öffentlichen Ausschreibungen des Bundes. Der Jahresbericht der EFK wird am 21. Mai 2024 veröffentlicht. Die FK-S dankt der EFK für deren Arbeit.

Die Kommission hat am 13. und 14. Mai 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle und von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente (EFD, EJPD, VBS, WBF und UVEK) in Bern getagt.