Die Vereinigte Bundesversammlung wählt am 13. Juni 2018 die Mitglieder der neuen Berufungskammer des Bundesstrafgerichts, das neue Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts sowie je ein Mitglied des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Die entsprechenden Wahlvorschläge werden ihr von der Gerichtskommission unterbreitet.

​Die neue Berufungskammer des Bundesstrafgerichts (BStGer) nimmt ihre Arbeit am 1. Januar 2019 auf. Sie wurde geschaffen, um den Rechtsschutz in Bundesstrafverfahren auszubauen (vgl. Medienmitteilung vom 25.10.2017). Die Rechtsgrundlage sieht vor, dass die neue Instanz höchstens zwei Vollzeitstellen für ordentliche Richter und Richterinnen sowie höchstens zehn nebenamtliche Richter und Richterinnen umfasst. Nach einer Reihe von Anhörungen schlägt die Gerichtskommission vor

  • Andrea Blum (SVP, d) und
  • Claudia Solcà (CVP, i)

zu ordentlichen Richterinnen der neuen Berufungskammer des BStGer mit Teilzeitpensum zu wählen. Andrea Blum und Claudia Solcà haben beide ein Anwaltspatent und sind bereits als Richterinnen tätig, unter anderem als Ersatzrichterinnen am BStGer. Die Stelle eines ordentlichen Richters bzw. einer ordentlichen Richterin französischer Sprache mit Teilzeitpensum wird erneut ausgeschrieben.

Um sicherzustellen, dass die drei Amtssprachen vertreten sind, und um so den Bedürfnissen der neuen Kammer zu entsprechen, schlägt die Gerichtskommission zudem vor, folgende neun Personen zu nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zu wählen:

  • Frédérique Bütikofer Repond (CVP, f);
  • Rosa Maria Cappa (FDP, i),
  • Tom Frischknecht (SP, d),
  • Beatrice Kolvodouris Janett (FDP, d),
  • Barbara Loppacher (SP, d),
  • Jean-Paul Ros (SP, f),
  • Marcia Stucki (SVP, d),
  • Petra Venetz (CVP, d) und
  • Jean-Marc Verniory (CVP, f)

Alle Kandidatinnen und Kandidaten verfügen über ein Anwaltspatent und grosse Erfahrung als Richterin bzw. Richter oder als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt.   

Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts und Ergänzungswahl

Im Rahmen der Gesamterneuerung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) für die Amtsperiode 2019–2024 wählt die Vereinigte Bundesversammlung einen Richter bzw. eine Richterin französischer Sprache für die Abteilung III und das Präsidium des BVGer für die Jahre 2019 und 2020.

Die Gerichtskommission folgt dem Gesamtgericht des BVGer und schlägt der Vereinigten Bundesversammlung vor, die aktuelle Vizepräsidentin des BVGer, Marianne Ryter (SP), zur Gerichtspräsidentin und den Präsidenten der Abteilung III, Vito Valenti (FDP), zum Vizepräsidenten zu wählen.

Des Weiteren schlägt die Kommission nach Anhörung der Kandidatin vor,

  • Caroline Gehring (CVP, f)

zur Richterin der Abteilung III des BVGer zu wählen. Caroline Gehring verfügt über ein Anwaltspatent und ist derzeit Gerichtsschreiberin der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts und Ersatzrichterin des Kantonsgerichts Freiburg.

Wahl einer nebenamtlichen Richterin des Bundesgerichts

Schliesslich schlägt die Gerichtskommission vor, als Nachfolgerin von Cornelia Stamm Hurter (SVP)

  • Aileen Truttmann (FDP, f)

für den Rest der Amtsperiode 2015–2020 zur nebenamtlichen Richterin des Bundesgerichts zu wählen. Aileen Truttmann ist Anwältin und hat ihre Laufbahn als Gerichtsschreiberin an der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts begonnen.

Die Wahlen finden am Mittwoch, 13. Juni 2018, um 8 Uhr, statt.