Die Gerichtskommission der Vereinigte Bundesversammlung hat heute ihre Vorschläge im Hinblick auf die am 25. September 2019 stattfindenden Wahlen verabschiedet.

​Ergänzungswahl von vier Mitgliedern des Bundesgerichtes

Ende Jahr treten die Bundesrichterinnen und Bundesrichter Kathrin Klett (SP), Thomas Merkli (Grüne), Niklaus Oberholzer (SP), Brigitte Pfiffner (Grüne) von ihrem Amt zurück. Die Kommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung vor, folgende vier Personen als neue ordentliche Mitglieder des Bundesgerichts zu wählen:

  • Michael Beusch (SP), Richter am Bundesverwaltungsgericht und Titularprofessor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Steuerrecht an der Universität Zürich;
  • Sonja Koch (SVP), Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Berner Jura Seeland, nebenamtliche Oberrichterin am Obergericht des Kantons Bern sowie nebenamtliche Richterin am Bundesgericht;
  • Thomas Müller (SVP), Präsident des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern und Vorsitzender der Justizleitung des Kantons Bern;
  • Beatrice van de Graaf (SVP), Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Schwyz und nebenamtliche Richterin am Bundesgericht.

Der Wahlvorschlag der Kommission trägt nicht nur den Bedürfnissen des Bundesgerichts bezüglich der fachlichen und sprachlichen Anforderungen Rechnung, sondern trägt auch zu einer ausgewogeneren Vertretung der politischen Kräfte am Bundesgericht bei.

Ergänzungswahl eines Mitglieds der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft

Frau Tamara Erez tritt von ihrem Amt in der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zurück. Die Gerichtskommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung vor, Luzia Vetterli als in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältin als neues Mitglied der AB-BA zu wählen. Frau Vetterli verfügt über eine vertiefe Erfahrung im Strafrecht und kennt als langjähriges Mitglied bzw. Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrats der Stadt Luzern die Funktionsweise und die Herausforderungen einer Aufsichtsbehörde aus erster Hand.

Wiederwahl des Bundesanwalts für die Amtsperiode 2020-2023

Über ihren Antrag betreffend die Wiederwahl des Bundesanwalts für die Amtsperiode 2020-2023 hat die Kommission nach ihrer Sitzung vom 4. September 2019 an einem Point de presse informiert. Die Kommission beantragt der Vereinigten Bundesversammlung mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, Bundesanwalt Michael Lauber nicht wiederzuwählen. Eine Minderheit beantragt die Wiederwahl von Herrn Lauber. An ihrer heutigen Sitzung hat die Kommission ihren Bericht zuhanden der Vereinigten Bundesversammlung verabschiedet.