Wahl eines ausserordentlichen Bundesanwalts
Im August entschieden die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und die Immunitätskommission des Nationalrates, die Immunität von Bundesanwalt Michael Lauber aufzuheben, der des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Begünstigung verdächtig wird. In diesem Zusammenhang beantragten sie der Gerichtskommission (GK), die Einsetzung eines ausserordentlichen Bundesanwalts (gemäss Art. 17 Abs. 3 des Parlamentsgesetzes) für die Durchführung der Strafuntersuchung gemäss Artikel 308 ff. der Strafprozessordnung zu prüfen und vorzubereiten.
Die GK schlägt der Bundesversammlung vor, den Präsidenten
des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kanton Obwalden, Stefan Keller, zum ausserordentlichen Bundesanwalt zu wählen. Er ist der ausserordentliche Staatsanwalt, der die Aufhebung der Immunität von Michael Lauber beantragt hatte.
Gesamterneuerung des Bundesgerichtes
Die aktuelle Amtsperiode des Bundesgerichtes endet gam 31. Dezember 2020. Ergänzungswahlen für sieben Stellen sind vorgesehen, da sich der ordentliche Richter Ulrich Meyer (d, SP) und sechs Nebenrichterinnen und Nebenrichter für die Amtsperiode 2021–2026 nicht mehr zur Wahl stellen.
Für die Nachfolge von Ulrich Meyer schlägt die Kommission vor, Christoph Hurni (d, GLP) für die nächste Amtsperiode zum ordentlichen Richter deutscher Sprache am Bundesgericht zu wählen. Er ist Präsident der zweiten Zivilkammer des Obergerichtes des Kantons Bern und nebenamtlicher Richter am Bundesgericht.
Zur Besetzung der sechs Stellen einer nebenamtlichen Richterin bzw. eines nebenamtlichen Richters schlägt die Kommission folgende Personen zur Wahl vor:
- Christine Arndt (d, SVP);
- Céline Courbat (f, SVP);
- Jeremias Fellmann (d, SP);
- Matthias Kradolfer (d, FDP);
- Vincent Martenet (f, FDP);
- Catherine Reiter (d, Grüne).
Ausserdem schlägt die Kommission vor, alle ordentlichen und nebenamtlichen Richterinnen und Richter, die sich für die Amtsperiode 2021–2026 erneut zur Verfügung stellen, wiederzuwählen. Sie hat ferner beschlossen, die Stelle einer nebenamtlichen Richterin bzw. eines nebenamtlichen Richters italienischer Sprache auszuschreiben, sollte Christoph Hurni zum ordentlichen Richter gewählt werden.
Wahl eines Mitglieds der AB-BA
Als Ersatz für Rolf Grädel, der per 30. September 2020 aus seinem Amt ausscheidet, schlägt die Kommission vor, Marc Thommen als Fachperson in die AB-BA zu wählen. Er ist ordentlicher Professor für Straf- und Strafprozessrecht.
Die Wahlen finden am Mittwoch, 23. September 2020, ab 8 Uhr statt.
Nachfolge des Bundesanwalts
Schliesslich hat die Gerichtskommission heute das Verfahren für die Auswahl der Nachfolge von Michael Lauber festgelegt, dessen Stelle am 1. September ausgeschrieben wurde. Sie hat hierfür ein zweistufiges Verfahren mit zusätzlicher Vertiefung beschlossen.