Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich heute mit den vorliegenden Informationen über die mutmasslichen Aktivitäten, die dem Nachrichtendienst des Bundes von deutschen Behörden vorgeworfen werden, befasst und diesen sowie die Bundesanwaltschaft angehört.

​Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat sich am 4. Mai 2017 zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen und sich mit den vorliegenden Informationen über die mutmasslichen Aktivitäten, die dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) von deutschen Behörden vorgeworfen werden, befasst. Zusätzlich hat die GPDel Vertreter des NDB und der Bundesanwaltschaft angehört.

Dabei hat die GPDel festgestellt, dass die Bundesanwaltschaft in diesem Zusammenhang selber keine Akten aus schweizerischen Strafverfahren an deutsche Behörden weitergeleitet hat.

Die GPDel hat heute beschlossen, das Geschäft weiter zu verfolgen, um als das zuständige parlamentarische Oberaufsichtsorgan zum gegebenen Zeitpunkt eine abschliessende Beurteilung vornehmen zu können. Eine weitere Information der Öffentlichkeit ist zurzeit nicht vorgesehen.