Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit den Vorkommissen im früheren Ressort Cyber des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) seit 2021 sehr eng. Die Delegation begrüsst die Einleitung einer Administrativuntersuchung durch das VBS. Sie holt aktuell ergänzende Informationen ein und prüft weitere Massnahmen im Rahmen ihrer Oberaufsichtstätigkeit.

Die GPDel verfolgt die Cyber-Thematik laufend und hat hierzu kürzlich den Vorsteher des VBS angehört. Die Aufsicht über den NDB ist in erster Linie Aufgabe des VBS und der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND). In Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags richtet die GPDel ihren Fokus auf die Frage, wie das VBS und der Bundesrat ihre Führungs- und Aufsichtsfunktion wahrnehmen.

Von der heutigen SRF-Berichterstattung hat die GPDel Kenntnis genommen. Zum Inhalt und den mutmasslichen Informationen äussert sie sich nicht. Sie verurteilt jegliche Indiskretion, insbesondere im Geheimbereich, da diese potenziell schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit der involvierten Personen und die Sicherheit der Schweiz haben können.

Enge Aufsicht seit August 2021

Die GPDel befasst sich seit 2021 intensiv mit den Cyber-Vorfällen im NDB. Die Delegation hat hierzu mehrmals öffentlich kommuniziert, soweit dies aus Gründen der Geheimhaltung möglich war (Jahresberichte 2021 und 2022). Sie erachtete es bereits zu Beginn 2022 als erwiesen, dass die Datenbeschaffung des Ressorts Cyber widerrechtlich war. Aufgrund der im Januar 2022 eingeleiteten Administrativuntersuchung des VBS verzichtete die Delegation damals darauf, die eigenen Abklärungen in eine formelle Inspektion zu überführen (Medienmitteilung vom 26. Januar 2022). Gleichzeitig betonte sie, dass sie als begleitende Oberaufsicht weiterverfolgen wird, wie das VBS die notwendigen Lehren aus den Erkenntnissen der Untersuchungsberichte zieht.

GPDel fordert konsequente Umsetzung der seit 2022 getroffenen Massnahmen

Generell ist für die GPDel weiterhin die konsequente Umsetzung der 2022 beschlossenen Massnahmen prioritär. Die direkte Verantwortung hierfür tragen der NDB und das VBS als zuständiges Departement.

Zuletzt hat die GPDel im Mai 2025 vom Bericht der AB-ND Kenntnis genommen und festgestellt, dass die 2022 getroffenen Massnahmen NDB-intern nicht konsequent umgesetzt wurden. Zusätzlich hat sie sich vom VBS-Vorsteher über die aktuellen Entwicklungen informieren lassen. Die eingeleitete Administrativuntersuchung und die eingereichte Strafanzeige aufgrund der Amtsgeheimnisverletzung erachtet sie als folgerichtig. Gleichzeitig verbleibt für sie weiterhin Abklärungsbedarf. Sie hat beim VBS zusätzliche Informationen eingeholt, damit sie ihren weiteren Handlungsbedarf prüfen kann.