Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) anerkennt, dass der Bundesrat verschiedene Empfehlungen ihrer Inspektion «Administrativhaft im Asylbereich» teilweise bereits umgesetzt hat und andere sich in der Umsetzung befinden. Die GPK-N stellt jedoch im heute veröffentlichten Kurzbericht fest, dass insbesondere beim Begriff der unkontrollierten Abreise, bei der Harmonisierung der Anordnung der Administrativhaft, bei den Haftplätzen und bei der Datenverwaltung weiterhin Handlungsbedarf besteht.

​Die GPK-N hat an der Sitzung vom 2. Juli 2019 die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. September 2018 zu ihrem Inspektionsbericht über die «Administrativhaft im Asylbereich», der auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) beruht, beraten. Die GPK-N begrüsst insbesondere, dass der Bundesrat beschlossen hat, die Kantone anzuweisen, keine Minderjährigen unter 15 Jahren mehr in Administrativhaft zu nehmen und stattdessen alternative Möglichkeiten im Umgang mit Familien zu suchen. Die GPK-N stimmt zudem den Schlussfolgerungen des Bundesrates zu, dass die Administrativhaft bei Minderjährigen über 15 Jahren nur als letztes Mittel eingesetzt wird. Sowohl die geringe Anzahl an Inhaftierungen als auch die kurze Dauer zeigen nach Ansicht der GPK-N auf, dass bei der Inhaftierung von Minderjährigen über 15 Jahren, die Vorgaben der Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Die GPK-N hatte mit der vierten Empfehlung entsprechende Forderungen geltend gemacht. Die Einhaltung der Vorgaben soll im Rahmen der Nachkontrolle erneut untersucht werden.

Die GPK-N hält hingegen an ihrer Empfehlung fest, wonach der Begriff der «unkontrollierten Abreise» für das Erfassen von untergetauchten Personen irreführend und unzutreffend ist, da sich darunter auch in der Schweiz untergetauchte Personen befinden. Deshalb wird der Bundesrat, welcher in seiner Stellungnahme auf der Beibehaltung des Begriffes besteht, erneut aufgefordert, diese Bezeichnung zu hinterfragen. In Bezug auf die Harmonisierung bei der Anordnung und beim Vollzug der Administrativhaft begrüsst die GPK-N die grundsätzliche Haltung des Bundesrates, wonach eine einheitliche Praxis auch im Interesse des Bundes liege. Die bisher ergriffenen Massnahmen reichen nach Ansicht der GPK-N jedoch nicht aus, um eine stärkere Harmonisierung herbeizuführen. Aus diesem Grund soll der Bundesrat prüfen, ob in diesem Bereich eine Änderung der Kompetenzordnung zugunsten des Bundes sinnvoll wäre.

Gemäss der Stellungnahme des Bundesrates wirkt dieser im Rahmen der Haftplatzfinanzierung darauf hin, dass die Kantone über geeignete Haftplätze insbesondere für Minderjährige über 15 Jahren verfügen. Die GPK-N nahm hiervon Kenntnis. Gleichzeitig liegen der GPK-N jedoch Informationen darüber vor, dass verschiedene Kantone keine speziellen Haftplätze für Minderjährige über 15 Jahren haben. Aus diesem Grund wird der Bundesrat aufgefordert, hierzu erneut Stellung zu nehmen und aufzuzeigen, ob Massnahmen getroffen werden müssen.

In Bezug auf die Datenverwaltung und das Monitoring (Empfehlungen 6 und 7) sind gemäss den Angaben des Bundesrates derzeit verschiedene Bestrebungen im Gange, welche die Situation verbessern sollen. Diese Aspekte werden im Rahmen einer Nachkontrolle durch die GPK-N erneut analysiert.

Abklärungen im Zusammenhang mit der Befragung von aNR Gross durch die BA

Zudem beschloss die GPK-N die Vorgänge rund um die Befragung von aNR und Europarat Andreas Gross durch die Bundesanwaltschaft zu untersuchen. Die Abklärungen werden von der zuständigen Subkommission Gerichte/BA durchgeführt.

Die Kommission hat am 2. Juli 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) in Bern getagt.