Die GPK-N veröffentlichte im Jahr 2017 den Inspektionsbericht «Auswirkungen von Freihandelsabkommen», welcher auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) basierte. Die GPK-N hat im Rahmen ihrer 2021 eingeleiteten Nachkontrolle zu den Auswirkungen von Freihandelsabkommen bewertet, inwieweit der Bundesrat die Empfehlungen umgesetzt hat, die sie in ihrem 2017 veröffentlichten Inspektionsbericht «Auswirkungen von Freihandelsabkommen» an ihn gerichtet hatte. Dieser Bericht beruhte auf einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK).
Basierend auf den Informationen, die sie vom Bundesrat und vom SECO erhalten hat, kommt die GPK‑N zum Schluss, dass ihre Empfehlungen weitgehend umgesetzt wurden. Sie erachtet die Empfehlungen 2 «Verbesserung der Datenlage», 3 «Verbesserung der Transparenz von gemischten Ausschüssen» sowie 4 «Genauere Erläuterungen zum konkreten Einzelfall hinsichtlich der Auswirkungen zu Diskriminierungen» als angemessen umgesetzt. Die Qualität der Daten wurde verbessert und die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationen, in Bezug auf dieselben Daten, die Verhandlungsphasen und die Aktivitäten der Gemischten Ausschüsse werden transparenter aufgeführt. Auch die Mitteilungen an das Parlament scheinen vollständiger zu sein.
Bezüglich der Empfehlung 1 «Durchführung von Nachhaltigkeitsstudien» bestehen hingegen einige Zweifel, ob das für die Nachhaltigkeitsstudien vorgeschlagene Analysemodell allen Anliegen der GPK‑N gerecht wird, insbesondere ob die unterschiedlichen Methoden zur Analyse der Auswirkungen von FHA besser genutzt werden könnten, um sich zu ergänzen. Weiter ist die GPK‑N der Ansicht, dass das vorgeschlagene Analysemodell ihren Anliegen vor allem hinsichtlich der Folgen im Ausland nur teilweise gerecht wird und auch nicht klar ist, wie es umgesetzt werden soll.
Die GPK‑N stellt ebenfalls verschiedene Verbesserungen fest, die der Bundesrat und das SECO bei der Analyse der Auswirkungen von FHA vorgenommen haben. Sie ist deshalb der Ansicht, dass sie ihre Nachkontrolle abschliessen kann. Sie behält sich aber vor, im Rahmen ihrer ordentlichen Oberaufsichtstätigkeit bei Bedarf auf gewisse Aspekte zurückzukommen.
Die Kommission hat am 31. März 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.