Die beiden GPK haben an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 24. Juni 2020 ihren
Bericht zum Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft (BA) und der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) verabschiedet und damit die erste Phase ihrer Untersuchung abgeschlossen. In einem nächsten Schritt werden die GPK auf der Grundlage der Berichtsergebnisse Rechtsgutachten zu den rechtlichen Grundlagen der AB-BA sowie zu den organisationsrechtlichen Grundlagen der BA in Auftrag geben. Im Rahmen dieser Gutachten sollen mehrere Modelle geprüft werden.
Das Bundesgericht hatte am 5. April 2020 einen Aufsichtsbericht zu Vorkommnissen am Bundesstrafgericht veröffentlicht. Die GPK haben nun ihre
Stellungnahme zum Aufsichtsbericht verabschiedet. Da das Bundesgericht im Aufsichtsbericht Auslegungen der Informationsrechte der Aufsichtskommissionen vorgenommen hatte, die im Widerspruch zur konstanten Praxis der GPK stehen, haben die GPK diese in Form einer
oberaufsichtsrechtlichen Feststellung richtiggestellt. Nachdem ein vertraulicher Vorentwurf der vorberatenden Subkommissionen der GPK unbefugt an die Medien gelangt war, haben die beiden GPK beschlossen, eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amts- und Kommissionsgeheimnisses einzureichen.
Die GPK haben an ihrer Sitzung zudem einstimmig einen Mitbericht zur parlamentarischen Initiative 19.500 verabschiedet. Diese Initiative verlangt, eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung des Dossiers Hochseeschifffahrtsbürgschaften einzusetzen. Die GPK sind der Auffassung, dass die Einsetzung einer PUK in diesem Zusammenhang nicht gerechtfertigt ist, da ein Grossteil der in der Initiative genannten Aspekte bereits von den GPK, der Finanzdelegation und anderen Organen untersucht wurden oder es noch werden. Eine PUK brächte keinerlei Mehrwert, weder in Bezug auf den Zugang zu Informationen noch auf den Zugang zu den Akteuren des Dossiers, würde aber erhebliche Zusatzkosten und einen beträchtlichen administrativen Mehraufwand nach sich ziehen. Deshalb haben die GPK das Büro des Nationalrates eingeladen, dem Rat zu beantragen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Die GPK haben am 24. Juni 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) und Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.