Die GPK sind mit ihren Subkommissionen Gerichte/BA bereits daran, in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zu prüfen, ob das abgeschlos-sene Strafverfahren gegen die Frau, welche Bundesrat Alain Berset im Jahr 2019 zu erpressen versuchte, den üblichen Standards entsprochen hat oder ob allenfalls wegen der Promi-nenz des Opfers unangemessen vorgegangen wurde.
Zusätzlich haben die GPK nun ihre Subkommissionen Gerichte/BA beauftragt, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes der Sondereinheit "Tigris" der BKP im Rahmen dieses Strafverfahrens zu überprüfen. Im Weiteren sollen die Subkommission EJPD/BK der GPK-S und die Subkommission Gerichte/BA der GPK-N Vorwürfe abklären, wonach Bundesrat Alain Berset Bundesmittel missbräuchlich eingesetzt haben soll.