Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte haben zu-sätzliche Abklärungen im Fall der versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset beschlossen. Abklärungen zum Strafverfahren gegen eine Frau, die Bundesrat Alain Berset zu erpressen versuchte, sind bereits im Gang. Zusätzlich sollen die Verhältnismässigkeit des Einsatzes der Sondereinheit "Tigris" der Bundeskriminalpoli-zei sowie weitere Vorwürfe des missbräuchlichen Einsatzes von Bundesmitteln überprüft werden.

​Die GPK sind mit ihren Subkommissionen Gerichte/BA bereits daran, in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zu prüfen, ob das abgeschlossene Strafverfahren gegen die Frau, welche Bundesrat Alain Berset im Jahr 2019 zu erpressen versuchte, den üblichen Standards entsprochen hat oder ob allenfalls wegen der Promi-nenz des Opfers unangemessen vorgegangen wurde.

Zusätzlich haben die GPK nun ihre Subkommissionen Gerichte/BA beauftragt, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes der Sondereinheit "Tigris" der BKP im Rahmen dieses Strafverfahrens zu überprüfen. Im Weiteren sollen die Subkommission EJPD/BK der GPK-S und die Subkommission Gerichte/BA der GPK-N Vorwürfe abklären, wonach Bundesrat Alain Berset Bundesmittel missbräuchlich eingesetzt haben soll.