Der Bundesrat hat am 17. Februar 2016 zum zweiten Bericht der GPK-S vom 6. Oktober 2015 im Zusammenhang mit dem Expertenbeizug in der Bundesverwaltung Stellung genommen. Die GPK-S hatte im Rahmen ihrer zweiten, erweiterten Nachkontrolle zu ihrem Bericht «Expertenbeizug in der Bundesverwaltung» aus dem Jahr 2006 erneut sechs Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. In ihrer
Antwort an den Bundesrat zieht die GPK-S nun eine vorläufige Bilanz und stellt einzelne Fortschritte fest; in gewissen Bereichen sieht sie weiteren Verbesserungsbedarf. Die GPK-S schliesst ihre zweite Nachkontrolle mit diesem Bericht ab. Sie wird jedoch den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlungen in ca. zwei Jahren auf der Basis von Daten der Jahre 2016 und 2017 nachkontrollieren.