Internationale Kooperationen bei der militärischen Ausbildung und Rüstung
Gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), veröffentlichte die GPK-S am 6. Oktober 2015 einen Inspektionsbericht zu den internationalen Kooperationen bei der militärischen Ausbildung und Rüstung. Sie formulierte darin fünf Empfehlungen an den Bundesrat, welche dieser mit einer Ausnahme ganz oder zumindest teilweise umsetzen wollte.
Im vergangenen Jahr leitete die GPK-S die Nachkontrolle ein, um die Umsetzung der Empfehlungen zu prüfen. In diesem Rahmen stellte sie fest, dass der Bundesrat die Empfehlungen grösstenteils umgesetzt hat. Dadurch wurden die Prozesse und die Transparenz beim Abschluss von internationalen Kooperationsvereinbarungen bei der militärischen Ausbildung und Rüstung grundsätzlich verbessert.
Die GPK-S begrüsst insbesondere, dass der Bundesrat Massnahmen angeordnet hat, die zur Klärung der rechtlichen Vorgaben und Zuständigkeiten bei Abschluss und Publikation der Kooperationsabkommen führten. Positiv hervorzuheben ist auch, dass das Bundesamt für Rüstung armasuisse im Nachgang zur Inspektion der GPK-S die nötigen Arbeiten einleitete, um die Prozesse für den Abschluss von Kooperationen zu definieren und einen Überblick über die Abkommen und Vereinbarungen im Rüstungsbereich zu erlangen. In der Folge musste der Bundesrat u.a. nachträglich noch 24 Rüstungsabkommen genehmigen. Die positive Bilanz wird aus Sicht der Kommission allerdings dadurch getrübt, dass der Bundesrat es ablehnt, die strategischen Vorgaben für die Kooperationen im Allgemeinen zu konkretisieren und die Rahmenabkommen im Rüstungsbereich aus Transparenzgründen zu veröffentlichen.
Weil durch die Umsetzung der Empfehlungen der GPK-S insgesamt aber wesentliche Verbesserungen erzielt wurden, hat die Kommission anlässlich ihrer Sitzung vom 25. Juni 2019 beschlossen, die Nachkontrolle und das Geschäft abzuschliessen.
Geeignetes Personal im diplomatischen Dienst
In ihrem Bericht vom 26. Februar 2016 zum Personal im diplomatischen Dienst, welcher sich auf eine Evaluation der PVK stützte, richtete die GPK-S sechs Empfehlungen an den Bundesrat. Der Bundesrat nahm in der Folge fünf dieser sechs Empfehlungen an, darunter auch die zentrale Empfehlung der GPK-S, welche die Prüfung einer Abkehr vom System des Karrieredienstes forderte. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Prüfung entschied der Bundesrat im Jahr 2017, das bisherige Karrieremodell abzuschaffen. Er beauftragte das Aussendepartement, per 1. Januar 2019 ein harmonisiertes funktionales Lohnsystem für alle der Versetzungsdisziplin unterstehenden Personalkategorien einzuführen.
An ihrer Sitzung vom 25. Juni 2019 beschloss die GPK-S, die Umsetzung dieses Systemwechsels und ihrer anderen Empfehlungen im Rahmen einer Nachkontrolle zu prüfen. Im einem Schreiben an den Bundesrat fordert sie diesen daher auf, ihr bis im Herbst einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Systemwechsels und der übrigen Massnahmen vorzulegen.
Die GPK-S hat am 25. Juni 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) in Bern getagt.