Die Büros der beiden Räte haben erste Traktanden für die ausserordentliche Session in den Bernexpo-Hallen anfangs Mai festgelegt. Die beiden Kammern werden nur dringende Geschäfte behandeln, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen. Die parlamentarischen Kommissionen dürfen Sitzungen per Videokonferenz durchführen. Diese sind jedoch mit Auflagen verbunden.

​Der zentrale Programmpunkt der ausserordentlichen Session ist das Hilfspaket, das der Bundesrat am Freitag um weitere 20 auf 40 Milliarden aufgestockt hat und das die Finanzdelegation (FinDel) derzeit berät (20.007). Das Paket wird von den sachlich zuständigen Kommissionen inhaltlich geprüft. Federführend ist die Finanzkommission.
Auf Antrag der Sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) wird auch die Genehmigung des Assistenzdienstes der Armee traktandiert. Werden mehr als 2000 Armeeangehörige aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Die beiden SiK werden das Geschäft vorberaten.
Weitere durch die vorberatenden Kommissionen verabschiedete und in den Räten anhängig gemachte Geschäfte können noch folgen. Die definitiven Sessionsprogramme werden am 1. Mai verabschiedet.

Alle Kommissionen können noch vor der ausserordentlichen Session tagen

Die Büros von National- und Ständerat haben zudem den Kommissionsbetrieb bis zur ausserordentlichen Session diskutiert. Dabei legten sie folgende Regeln für Kommissionssitzungen fest:

  • Die Kommissionen, denen bisher kein dringender Beratungsgegenstand zugewiesen wurde, können ebenfalls tagen. Für sie wurde je ein Zeitfenster von einem halben Tag reserviert.
  • Um die Hygienevorschriften einhalten zu können, finden die Sitzungen der ständerätlichen Kommissionen im grössten Sitzungszimmer des Parlamentsgebäudes und nötigenfalls im Ständeratssaal statt, diejenigen der nationalrätlichen Kommissionen im Hotel Bellevue.


Die Büros haben zudem folgende Rahmenbedingungen für Kommissionssitzungen per Videokonferenz festgelegt:

  • Mit der Durchführung einer Sitzung per Videokonferenz muss die Kommissionspräsidentin oder der -präsident sowie die Mehrheit der Kommissionsmitglieder einverstanden sein.
  • Die traktandierten Geschäfte sollen sich für eine Videokonferenz eignen. Darunter fallen bspw. Anhörungen oder die Beratung von Vorstössen.
  • Videokonferenzen müssen mit «Skype for Business» durchgeführt werden. Das System erlaubt die Vertraulichkeitsstufe «intern». Als «vertraulich» klassifizierte Geschäfte dürfen nicht beraten werden.


Wie weiter nach der Mai-Session?

An den Daten der Sommersession vom 2. bis 19. Juni 2020 wird bis auf Weiteres festgehalten; sie dient vor allem der Beratung der von den Kommissionen und vom Bundesrat als prioritär eingestuften Geschäfte. Die Büros von National- und Ständerat werden nach der ausserordentlichen Session entscheiden, wo die Sommersession stattfinden soll und unter welchen Rahmenbedingungen. Der Plan für die Kommissionssitzungen vom 11.-29. Mai 2020 wurde ebenfalls verabschiedet. Anstelle oder zusätzlich zu diesen festgelegten Daten können auch Kommissionssitzungen per Videokonferenz abgehalten werden. Diese neuen Daten ersetzen die ursprünglich (d.h. vor dem Sessionsabbruch) für ordentliche Kommissionssitzungen während des 2. Quartals 2020 festgelegten Daten.