Die Kommission ist an der Sitzung vom 4./5. April 2016 einstimmig auf alle vier Entwürfe der Vorlage eingetreten.
In der heutigen Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwürfen 1, 3 und 4 klar zugestimmt. Entwurf 2 hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Dies kommt einem Nichteintretensantrag gleich.
Eine Minderheit (Burkart, …) beantragt, auch auf Entwurf 2 einzutreten.
Eine Minderheit (Rytz Regula, …) beantragt Rückweisung der gesamten Vorlage an den Bundesrat verbunden mit dem Auftrag, vor der Beratung des NAF eine Gesamtschau der Verkehrsentwicklung bis 2040 unter Berücksichtigung aller Verkehrsträger und –mittel vorzulegen.
Informationen zur Detailberatung.
Entwurf 1: Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr
Zweckbindung Automobilsteuer
Mit 18 zu 7 Stimmen befürwortet es die Kommission an der Zweckbindung der Automobilsteuer von i.d.R. 100% festzuhalten. (Art. 86 Abs. 2 Bst. b BV, + 400 Mio. Franken)
Eine Minderheit (Allemann, …) möchte die Automobilsteuer von der Zweckbindung befreien und stattdessen die Zweckbindung der Mineralölsteuer bei maximal 70% zugunsten des Strassenverkehrs festlegen. (Streichen von Art. 86 Abs. 2 Bst. b BV, Anpassungen in Art. 86 Abs. 2 Bst. g BV und Art. 86 Abs. 5 und Abs. 6 BV, + max. 375 Mio. Franken)
Zweckbindung der Mineralölsteuer
Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen, auf den Ermessenspielraum bei der Zweckbindung der Mineralölsteuer zu verzichten. Phase 1 (ab Inkrafttreten): 55% + 125 Mio. Franken, Phase 2 (2 Jahre nach Inkrafttreten): 60%, + 250 Mio. Franken (Streichen des Begriffs „maximal" in Art. 86 Abs. 2 Bst. g BV)
Eine Minderheit (Grossen, …) möchte am Ermessensspielraum festhalten. Phase 1 (ab Inkrafttreten): max. 55%, + max. 125 Mio. Franken, Phase 2 (2 Jahre nach Inkrafttreten): max. 60%, + max. 250 Mio. Franken (Festhalten am Begriff „maximal" in Art. 86 Abs. 2 Bst. g BV)
Eine weitere Minderheit (Rytz Regula) möchte die Zweckbindung der Mineralölsteuer nicht erhöhen. (weiterhin 50% gemäss Entwurf des Bundesrates)
Umverteilung der Automobilsteuer im Rahmen von Sparmassnahmen
Mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission die Möglichkeit zur Umverteilung der Automobilsteuer zu streichen. (Art. 86 Abs. 6 BV)
Für den Fall, dass der Nationalrat auf den Entwurf 2 eintritt, stellt die Kommission die folgenden Mehr- und Minderheitsanträge.
Entwurf 2: Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG)
Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags
Die Kommission spricht sich für die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um 4 Rappen (auf 34 Rappen pro Liter, + 200 Mio. Franken) aus. (Art. 12 Abs. 2 MinöstG)
Eine Minderheit (Allemann, …) möchte den Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen (auf 36 Rappen pro Liter, + 300 Mio. Franken) erhöhen. Dies entspricht dem Entwurf des Bundesrates. Dieser Vorschlag unterlag mit 7 zu 18 Stimmen.
Eine zweite Minderheit (Giezendanner, …) fordert, dass der Mineralölsteuerzuschlag gar nicht erhöht werden soll (soll bei 30 Rappen pro Liter bleiben). Dieser Antrag unterlag mit 9 zu 16 Stimmen.
Teuerungsausgleich
Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, den Teuerungsausgleich bei der Festlegung der Mineralölsteuertarife zu streichen. (Art.12d MinöstG)
Die Minderheit (Rytz Regula, …) möchte den Teuerungsausgleich beibehalten (gemäss Entwurf Bundesrat)
Vorfinanzierungsmöglichkeit für die Kantone
Die Kommission stimmt einem Antrag, der den Kantonen ermöglicht bestimmte Strassenprojekte vorzufinanzieren, einstimmig zu. (Art.3 Abs. 2 NAFG, Art. 9 Abs. 1 NAFG und Art. 8a MinVG)
Nationalstrassen
Die Kommission befürwortet einstimmig, dass die Rahmenbedingungen zur Abgabe von alternativen Treibstoffen auf Rastplätzen und Nebenbetrieben verbessert werden. (Art. 7 Abs. 1 NSG und Art. 7a neu NSG)
Agglomerationsprogramme I: Verwendungszweck der NAF-Gelder
Die Kommission beantragt mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin, die Fondsgelder zugunsten von Strassen- und strassengebundenen Projekten zu verwenden, soweit sie zu Kapazitätsverbesserungen führen. (Art. 17a MinVG)
Eine Minderheit (Rytz Regula ,…) beantragt, an der Fassung des Ständerats festzuhalten. (Art. 17a MinVG)
Agglomerationsprogramme II: Beiträge an die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Städten
Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass die Beiträge an die Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Städten 9-12% der NAF-Ausgaben betragen. (Art. 17f MinVG, gemäss Beschluss des Ständerats)
Eine Minderheit (Amstutz, …) fordert, dass die im Voranschlag eingestellten Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationenmaximal 200 Millionen Franken betragen. (Art. 17f MinVG)
Entwurf 3: Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss)
Integration des Netzbeschlusses
Die Integration des Netzbeschlusses ist in der Kommission unbestritten. Sie möchte diesen zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fonds in Kraft setzen (voraussichtlich 2020). Sie folgt damit dem Beschluss des Ständerats. (Entwurf 3 der Vorlage)
Weitere Geschäfte
Kommissionsmotion E-Vignette
Die KVF-N beantragt ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen die Kommissionsmotion anzunehmen. Diese fordert den Bundesrat auf bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung der E-Vignette vorzulegen.
Eine Minderheit (Pieren, …) beantragt ihrem Rat die Motion abzulehnen.
Kommissionsmotion Reporting Betrieb und Unterhalt NEB-Strecken
Die Kommission hat mit 16 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen entschieden eine Motion einzureichen. Diese beauftragt den Bundesrat über Kosten für Betrieb und Unterhalt der NEB-Strecken ein Reporting zu erstellen.
Bern, 2. Mai 2016 Parlamentsdienste