Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Stossrichtung der Gesetzesänderung wie sie bereits vom Ständerat angenommen wurde und beantragt ihrem Rat Eintreten sowie die Annahme der Vorlage. Insbesondere die Bürgerfreundlichkeit einer E-Vignette wird als Chance angesehen. Zudem sieht die Kommission dem Datenschutz mit der vorliegenden Vorlage ausreichend Rechnung getragen. Bedenken hat die Mehrheit jedoch betreffend die geplanten automatisierten Kontrollen durch fix installierte Anlagen. Mit 12 zu 11 Stimmen spricht sie sich dafür aus, dass solche Kontrollen ausschliesslich stichprobenartig mittels mobilen Geräten erlaubt sein sollen. Eine Minderheit beantragt, an dem Vorschlag des Bundesrates festzuhalten. Ausserdem ist es der Kommissionsmehrheit ein Anliegen, dass die Klebevignette von der Eidgenössischen Zollverwaltung nicht nur an der Grenze, sondern weiterhin auch im Ausland vertrieben wird, weshalb sie einen entsprechenden Antrag
stellt.
Eine Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie kritisiert, dass die Kosten der vorgesehenen Kontrollanlagen sowie der Kontrollaufwand unverhältnismässig hoch sind. Zudem befürchtet sie, dass die E-Vignette ein erster Schritt auf dem Weg zur Einführung von Mobility Pricing sei. Weitere Minderheiten beantragen einerseits die Streichung der Kompetenz des Bundesrates, den Zeitpunkt der Abschaffung der Klebevignette ohne erneute Konsultierung des Parlaments zu bestimmen und andererseits die Reduktion einer allfälligen Busse auf 80 Franken.
Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative «Regazzi. KMU von der Mediensteuer ausnehmen» (19.482) Folge gegeben. Die Initiative fordert, dass nur noch Unternehmen mit 250 oder mehr Arbeitnehmenden die Abgabe für Radio und Fernsehen zu bezahlen haben. Die Kommissionsmehrheit kritisiert die Anbindung der Unternehmensabgabe an die Umsätze der Unternehmen. Sie hält fest, dass mit einer Ausnahme der KMU von der Unternehmensabgabe die kleinen und mittleren Unternehmen entlastet werden können, welche in vielen Fällen zwar hohe Umsätze, aber nur tiefe Margen ausweisen und deshalb durch die Abgaben besonders stark belastet sind. Die Minderheit hält einen neuerlichen Systemwechsel für nicht angezeigt, da mit einer Ausnahme der KMU nur noch ein kleiner Prozentsatz der Unternehmen eine Abgabe bezahlen müsste, was das Abgabesystem als Ganzes ins Ungleichgewicht bringen würde.
Bei den parlamentarischen Initiativen «Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften» (19.411 / 19.412) hat sich die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen ein zweites Mal für Folge geben ausgesprochen. Die aktuelle Doppelbelastung von Arbeitsgemeinschaften entspricht ihrer Ansicht nach nicht dem Willen des Gesetzgebers und sollte schnellstmöglich korrigiert werden. Sie nahm zur Kenntnis, dass die KVF des Ständerates im Zusammenhang mit der gleichlautenden Initiative 19.413 das Anliegen ebenfalls behandelt (siehe Medienmitteilung der KVF-S vom 11. Februar 2020). Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas hält die Kommission an ihrem ursprünglichen Entscheid auf Folge geben fest.
Im Mai des letzten Jahres hatte die Kommission die Verwaltung beauftragt, mögliche Varianten zur Umsetzung der Standesinitiative «Tessin. Sicherere Strassen jetzt!» (17.304) vorzulegen. An ihrer Sitzung nahm die Kommission Kenntnis von den Abklärungen der Verwaltung und diskutierte über die vorgelegten Varianten. Sie wird voraussichtlich im Frühling eine Vernehmlassung zu diesen eröffnen.
Die Kommission hat beschlossen, an einer der nächsten Sitzungen die Swisscom zu einer Aussprache einzuladen. Diese soll gestützt auf die bereits laufenden Abklärungen des Bakoms geführt werden und die Fragen der Kommissionsmitglieder beantworten. Die KVF wird zudem die Geschäftsprüfungskommission in einem Schreiben bitten abzuklären, ob und in welchem Mass die Swisscom ihren Konzessionspflichten in Bezug auf die Grundversorgung nachgekommen ist.