Die Kommission hat sich mit dem Postmarkt und den Herausforderungen und Zielen der Schweizerischen Post befasst. So hat sie einen Entwurf des Bundesrates für die Strategischen Ziele der Post für die Jahre 2017-2020 diskutiert und mit kleinen Ausnahmen gutgeheissen, hat eine Aussprache mit der Konzernleitung und dem Verwaltungsratspräsidenten der Schweizerischen Post geführt und den Präsidenten der Postcom angehört. Vom Ständerat hat die Kommission den Auftrag erhalten, die
Motion Zanetti Roberto. Postfinance. Deregulierung des Finanzplatzes durch Aufhebung von Marktzugangsverboten (15.3892), die den Ausbau von Postfinance zur einer vollwertigen Bank fordert, vorzuberaten. Die Kommission hat zu diesem Thema einen Vertreter der Finma angehört und eine Stellungnahme der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz (FDK) erhalten. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat die Motion abzulehnen. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass der Markt heute funktioniert, keine Kreditklemme besteht und dass der Bund und damit die Steuerzahlenden durch die faktische Staatsgarantie für Postfinance ein unnötiges Risiko eingehen würden. Sie anerkennt die Schwierigkeiten, welche das tiefe Zinsniveau für Postfinance und für alle Banken verursacht. Da aber seit der Totalrevision der Postgesetzgebung im Jahr 2010 keine systemrelevante Änderung stattgefunden hat, sieht die Kommission keinen Handlungsbedarf.
Ebenfalls vorberaten hat die Kommission eine Motion von Ständerat Erich Ettlin,
15.4259 Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern. Der Vorlage Fabi (12.016) wurde der Steuerabzug für Pendler auf Bundesebne auf 3000.- Franken pro Jahr beschränkt. Die Motion verlangt nun von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, diese Bestimmung so umzusetzen, dass sie für Unselbstständigerwerbende mit Geschäftsfahrzeug nicht zu einer zusätzlichen Einkommensbesteuerung führt. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen die Motion abzulehnen. Die Minderheit folgt den Argumenten des Motionärs, während die Mehrheit geltend macht, mit Fabi sei dieses wichtige Element für die Finanzierung von Volk und Ständen beschlossen worden. Sie betont zudem den wichtigen Aspekt der Gleichbehandlung der Pendler mit den verschiedenen Verkehrsträgern – Zug, Privatauto und Geschäftsfahrzeug – der nicht einseitig aufgebrochen werden sollte.
Bereits an ihrer letzten Sitzung im August 2016 hatte sich die Kommission mit dem
Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien befasst. Sie führte die Diskussion nun weiter und lehnte es mit 7 zu 1 Stimmen ab, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Bericht wird anlässlich der Herbstsession im Ständerat behandelt.
Die
pa.Iv. Vonlanthen. RTVG. Diskriminierungsfreie Kooperationen (16.410) verlangt, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienunternehmen zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen müssen. Ausserdem sollen alle interessierten schweizerischen Medienunternehmen diskriminierungsfrei und zu den gleichen Bedingungen daran teilhaben können. Vor dem Hintergrund, dass bereits zwei parlamentarische Initiativen mit ähnlichen Forderungen (15.495 und 16.422) in der Kommission hängig sind, hat die KVF-S beschlossen, die Behandlung der pa.Iv. Vonlanthen aufs nächste Quartal zu verschieben. Somit können die drei Initiativen im vierten Quartal 2016 gemeinsam beraten werden.