Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Detailberatung zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes aufgenommen. Sie anerkennt die Wichtigkeit, die Rahmenbedingungen für den gesamten Gütertransportmarkt zu verbessern. Die Kommission beantragt jedoch einzelne Optimierungen an der Vorlage des Bundesrates.

Nachdem die KVF-S an ihrer letzten Sitzung auf das Gütertransportgesetz (Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen) (24.017) eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung aufgenommen. Die Kommission ist mehrheitlich der Ansicht, dass die Sicherstellung eines effizienten Zusammenspiels der unterschiedlichen Verkehrsträger für die Schweizer Verkehrspolitik zentral ist. Hierfür stellt in ihren Augen die Totalrevision des Gütertransportgesetzes ein geeignetes Mittel dar. Die Kommission beantragt jedoch verschiedene Anpassungen am Entwurf des Bundesrates. So soll in den Augen der KVF-S im Gesetz festgehalten werden, dass der Wettbewerb im Gütertransport gestärkt werden soll (10 zu 3 Stimmen). Zudem möchte die Kommission im Gesetz eine klare Regelung der Zuständigkeit der RailCom zur Überprüfung und Durchsetzung des diskriminierungsfreien Angebots der Dienstleistungen im Einzelwagenladungsverkehr festhalten (8 zu 5 Stimmen). Weiter beantragt sie, den Inhalt der Leitlinien für den Gütertransport auf der Schiene zu konkretisieren (10 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen). Schliesslich hat die Kompetenz über eine etwaige Verlängerung gewisser Bestimmungen zu Diskussionen geführt: Die KVF-S beantragt, dass diese Kompetenz beim Parlament und nicht beim Bundesrat liegen soll (7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Kommission wird die Detailberatung mit Zusatzinformationen der Verwaltung voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung abschliessen.

Weiter hat die Kommission ihre gesetzgeberischen Arbeiten zu den beiden parlamentarischen Initiativen Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe (22.407) und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (22.417) fortgesetzt. Nach Kenntnisnahme von Zusatzinformationen seitens der Verwaltung hat sie ihre Beratungen abgeschlossen und den Vorentwurf in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 2 Stimmen angenommen. Mit dieser Vorlage soll das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) geändert werden: Die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter sollen von 4 bis 6 auf 6 bis 8 Prozent des Abgabeertrags erhöht werden. Zudem sollen allgemeine Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden. Namentlich handelt es sich um die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen. Mit diesen rasch umsetzbaren Massnahmen möchte die KVF-S die Qualität der Schweizerischen Medien sicherstellen. Eine Minderheit lehnt die Vorlage aus demokratiepolitischen Überlegungen ab, da die vorliegenden Massnahmen auch Teil des vom Volk im Jahr 2022 abgelehnten Medienpakets waren. Die Kommission wird voraussichtlich anfangs Juli die Vernehmlassung zur Änderung des RTVG eröffnen.

Ausserdem hat die KVF eine erste Diskussion über die parlamentarische Initiative Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellen (22.498) geführt und je eine Vertretung der SRG und der EFK angehört. Sie wird die Beratung der Initiative an einer der nächsten Sitzungen fortsetzen.

Schliesslich beantragt die KVF ihrem Rat mit 4 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion Pannenstreifenumnutzungen mit vereinfachten Verfahren ermöglichen (17.3748) abzulehnen. Die Kommission befürwortet zwar eine Pannenstreifenumnutzung zur Verbesserung des Verkehrsflusses oder der Erhöhung der Verkehrssicherheit, jedoch nicht eine generelle Umnutzung zur Kapazitätserhöhung.