Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schickt zwei Vorentwürfe in die Vernehmlassung. Die erste Vorlage (13.407) dehnt den Anwendungsbereich der Rassismus-Strafnorm auf Hasskriminalität und Diskriminierungen wegen Hetero-, Homo- und Bisexualität, wie auch auf solche wegen Trans- und Intersexualität aus. Der zweite Entwurf (13.426) soll Konsumenten besser vor ungewollten Vertragsverlängerungen schützen.

​13.407 n Pa.Iv. Reynard. Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Im Strafgesetzbuch finden sich schon heute Straftatbestände, die bei Hasskriminalität und Diskriminierungen gegen LGBTI-Personen relevant sein können. Zu denken ist insbesondere an die Ehrverletzungsdelikte (Art. 173 ff. StGB). Diese schützen allerdings nur die Ehre einer einzelnen Person bzw. einer bestimmten, konkreten Personengruppe. Mit der vorliegenden Revision soll eine strafrechtliche Verfolgung auch für allgemein gehaltene, diskriminierende Äusserungen gegen LGBTI-Personen möglich werden. Der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ausgearbeitete Vorentwurf schlägt vor, die Rassismus-Strafnorm (Artikel 261bis StGB) mit dem Kriterium der «sexuellen Orientierung» und dem Kriterium der «Geschlechtsidentität» zu ergänzen. Der Vorentwurf geht somit weiter als die parlamentarische Initiative, welche lediglich die Aufnahme der «sexuellen Orientierung» in den Straftatbestand von Artikel 261bis StGB verlangt. Die Kommission ist aber der Ansicht, dass Trans- und Intersexmenschen betreffend Hasskriminalität und Diskriminierungen oft mit ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, wie Homo- oder bisexuelle Personen.

13.426 n Pa.Iv. (Poggia) Golay. Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Konsumentenverträgen sind Klauseln, die eine stillschweigende Vertragsverlängerung vorsehen, weit verbreitet. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sich ein grundsätzlich befristeter Vertrag automatisch verlängert, sofern nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine gegenteilige Erklärung des Konsumenten erfolgt. Die Verwendung derartiger Klauseln kann dazu führen, dass Konsumenten länger als gewünscht an einen Vertrag gebunden sind. Um dies zu verhindern schlägt die Kommission eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Wenn ein Konsumentenvertrag in den AGB eine Klausel zur stillschweigenden Verlängerung enthält, soll die andere Partei den Konsumenten vor der erstmaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses benachrichtigen. Erfüllt sie diese Pflicht nicht, könnte der Konsument den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer jederzeit fristlos auflösen. Die Kommission ist der Überzeugung, dass mit einer solchen Regelung Konsumenten vor ungewollt langen vertraglichen Verpflichtungen geschützt werden können.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 9. Oktober 2017. Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form einzureichen. (13.407: david.steiner@bj.admin.chVernehmlassungsunterlagen​ / 13.426: sonja.maire@bj.admin.chVernehmlassungsunterlagen)

Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Webseite der Bundesversammlung und jener der allgemeinen Bundesverwaltung abgerufen werden.