Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) ist mit 14 zu 10 Stimmen auf den Entwurf ihrer ständerätlichen Schwesterkommission zur St. Galler Standesinitiative 19.300 («Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher») eingetreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.

Die Kommission hat auch die Detailberatung des Entwurfs durchgeführt. Sie beantragt ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Entwurf der RK-S dahingehend zu ändern, dass der Grundsatz der Unverjährbarkeit von Mord fallengelassen wird. Nach Meinung der Kommission könnte dieser Grundsatz bei den Angehörigen der Opfer falsche Hoffnungen schüren und die Instruktion der Fälle erschweren. Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission jedoch, die Fristen der Verfolgungsverjährung zu ändern. In ihren Augen ist dieses Vorgehen sinnvoller, da so eine grössere Anzahl von Straftaten verfolgt werden können. Sie beantragt namentlich, die Verjährungsfrist für vorsätzliche Tötung (und weitere Straftatbestände) von 15 auf 30 Jahre zu erhöhen, um sie mit jener für Mord zu vereinheitlichen. Eine Minderheit beantragt, nur für die vorsätzliche Tötung die gleiche Verjährungsfrist wie für Mord vorzusehen. Eine weitere Minderheit will an der Unverjährbarkeit von Mord festhalten. In der Gesamtabstimmung hat die RK-N den Entwurf mit 15 zu 8 Stimmen angenommen. Die Vorlage wird in der nächsten Session vom Nationalrat beraten.

Die «Kinder der Landstrasse»: Kommission beantragt Erklärung des Nationalrats zur Anerkennung historischen Unrechts

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2025 ein Rechtsgutachten zur Verfolgung der Jenischen und Sinti zum Anlass genommen, sich mit der Frage der historischen Verantwortung des Landes zu befassen. Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt sie ihrem Rat nun die Abgabe einer Erklärung (26.024), wonach der Nationalrat anerkennt und bedauert, dass eine Minderheit von Schweizer Bürgerinnen und Bürger im eigenen Land Opfer von systematischer Verfolgung wurde, die nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu qualifizieren ist. Mit der Abgabe einer Erklärung soll ein wichtiger Beitrag zur historischen Aufarbeitung, zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Stärkung der betroffenen Gemeinschaften geleistet werden. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Erklärung ab.

Erleichterte Stiefkindadoption

Die Kommission hat die Detailberatung zur Vorlage des Bundesrates zur erleichterten Stiefkindadoption (25.073) durchgeführt. Sie beantragt ihrem Rat mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf das Kriterium des gemeinsamen Haushalts zu verzichten und dafür den Ansatz einer auf Dauer angestrebten Elternschaft mit gemeinsamer Verantwortung für das Kind aufzunehmen. Im Weiteren beantragt die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen, dass das Gesuch um erleichterte Adoption bereits vor der Geburt des Kindes eingereicht werden kann. Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, dass eine rasche Bearbeitung des Adoptionsgesuchs angestrebt wird und der Entscheid in der Regel innert sechs Monaten nach Einreichung des vollständigen Gesuchs ergehen soll. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 16 zu 8 Stimmen angenommen. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession in den Nationalrat.

Internationale Adoptionen: Kommission hält an ihrer Motion fest

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, am Text ihrer Motion 25.3430, «Kein Verbot von internationalen Adoptionen», festzuhalten. Anders als der Ständerat ist sie weiterhin der Ansicht, dass der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage ausschliesslich eine Reform des Adoptionsrechts zur Diskussion stellen und auf das angekündigte Verbot internationaler Adoptionen verzichten soll.

Weitere Geschäfte:

  • Die Kommission liess sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrat Beat Jans, zu der geplanten Vorlage des Bundesrates für ein dringliches Bundesgesetz zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana sowie zu den laufenden Tätigkeiten des Bundesamts für Justiz im Bereich der internationalen Rechtshilfe informieren.
  • Die Kommission hat einstimmig beschlossen ihrem Rat die Abschreibung der parlamentarischen Initiative Egloff 17.493, «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen», zu beantragen.
  • Die Kommission hat mit 16 zu 9 Stimmen wie ihre ständerätliche Schwesterkommission beschlossen, der Initiative Caroni 24.427 Folge zu geben. Diese verlangt, dass nicht mehr der Bundesrat, sondern direkt das Parlament die Schweizer Richterinnen und Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorschlägt. So sollen die Legitimität und die Transparenz des Verfahrens erhöht werden. Nun ist es Aufgabe der RK-S, einen entsprechenden Erlassentwurf auszuarbeiten.
  • Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion Germann 25.3739, «Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention an», anzunehmen. In den Augen der Minderheit hat der Bundesrat mit der Institutionalisierung des Dialogs zwischen dem EGMR und den Mitgliedsstaaten das Motionsanliegen bereits erfüllt. Der Nationalrat wird in der Frühjahrssession über die Motion befinden.
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Funiciello 25.460, «Feministische Verfassungsrevision – Recht auf Schutz vor patriarchaler Gewalt», keine Folge zu geben. Diese verlangt, Artikel 10 der Bundesverfassung, um einen neuen Absatz 2bis zu ergänzen, wonach jeder Mensch das Recht auf ein Leben frei von patriarchaler Gewalt hat. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
  • Die Kommission hat zudem die parlamentarische Initiative Jaccoud 25.453, «Rechte von Opfern gemäss Opferhilfegesetz: für die Anwendung in zivilrechtlichen Verfahren in Fällen von Gewalt», vorgeprüft und ihr mit 19 zu 5 Stimmen Folge gegeben. Diese verlangt, die einschlägigen Rechtsgrundlagen dahingehend zu ändern, dass der Opferstatus im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) insbesondere im Fall von Gewalt nicht nur in Strafverfahren, sondern auch in Zivilverfahren gilt.
  • Die Kommission hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative Kamerzin 21.449, «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern», Kenntnis genommen und wird an einer ihrer nächsten Sitzungen ihre Arbeiten fortsetzen (siehe Ergebnisbericht).
  • Die Kommission hat die Ergebnisse der Vernehmlassung ihres Entwurfs zu einer Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Kenntnis genommen (siehe Ergebnisbericht). Die Vorlage, mit der die parlamentarische Initiative Roduit 21.470 umgesetzt werden soll, hat zum Ziel, die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung bei Nichteinhaltung von obligatorischen Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Kommission wird ihre Arbeiten an einem Erlassentwurf im nächsten Quartal fortführen.

Die Kommission tagte am 12./13. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Steinemann (V/ZH) und unter teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Jans in Bern.