Die Kommission hat mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsinitiative (25.441) beschlossen, die darauf abzielt, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) um zwölf anstatt um sechs Abrechnungsperioden zu verlängern. Ein Unternehmen könnte die KAE somit bis zu 24 Monate lang beziehen. Die Gesetzesänderung ist für dringlich zu erklären, damit sie rasch in Kraft treten kann.
Gemäss geltendem Recht darf die KAE innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren während höchstens zwölf Monaten ausgerichtet werden. Der Bundesrat kann diese Dauer jedoch unter bestimmten Bedingungen vorübergehend auf bis zu 18 Monate verlängern. Eine solche Massnahme wurde vom Bundesrat im Juni 2024 beschlossen und ist bis Ende Juli 2025 gültig. Angesichts der weiterhin angespannten Wirtschaftslage entschied der Bundesrat diese Woche, diese Massnahme bis Ende Juli 2026 zu verlängern.
Seit ungefähr zwei Jahren leiden die Schweizer Tech-Industrie und deren Zulieferer unter der konjunkturellen Schwäche der Schlüsselmärkte. Als Reaktion auf den Auftragsrückgang führten viele Unternehmen mehrere Monate lang Kurzarbeit ein. Einige dieser Unternehmen werden demnächst die Höchstbezugsdauer der KAE von 18 Monaten erreichen, wodurch Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet sind. Mit ihrer Initiative will die Kommission die Lücken in der KAE schliessen und so Arbeitsplätze in einem für die Schweiz strategisch wichtigen Sektor erhalten. In der gegenwärtigen Situation, die von einer Konjunkturkrise und von Unsicherheit an den globalen Märkten geprägt ist, ist eine solche Lösung in ihren Augen sinnvoll und legitim. Durch die Verlängerung der Höchstbezugsdauer der KAE dürften die betroffenen Unternehmen in der Lage sein, diese Phase ohne Personalabbau zu überstehen. Mit der Wahl einer Kann-Bestimmung und der Delegation dieser Kompetenz an den Bundesrat hat sich die Kommission für eine flexible und pragmatische Lösung entschieden.
Die Initiative geht nun an die nationalrätliche Schwesterkommission, die zu beschliessen hat, ob sie ihre Zustimmung gibt.
Massnahmen für eine bedarfsgerechte und effiziente Spitallandschaft der Zukunft entwickeln
Die Kommission hat eine Vertretung der Kantone sowie der Spitäler zur finanziellen Situation der Spitäler angehört. Sie stellt fest, dass der Verband der Schweizer Spitäler unter Einbezug der verschiedenen betroffenen Akteure zurzeit eine Auslegeordnung über eine zukünftige Spitallandschaft erarbeitet. Die Kommission wird sich im Herbst über diese Arbeiten informieren lassen, um gezielte Massnahmen zur Verbesserung der angespannten finanziellen Lage der Spitäler vorschlagen zu können. In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Kt. Iv. SG «Kostendeckende Tarife für versorgungsrelevante Spitäler» (24.304) keine Folge zu geben. Sie wird sich dann im Herbst auch mit den restlichen hängigen Vorstössen befassen, die eine überregionale Spitalplanung oder eine Anpassung der Tarife fordern.
Weitere Geschäfte
Mo. Ettlin Erich «Öffentlich-rechtliche Pensionskassen dürfen nicht benachteiligt werden» (24.3372): Die Kommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, an der ursprünglichen Fassung der Motion festzuhalten. Die Kommission lehnt die vom Nationalrat abgeänderte Fassung ab, da sie nicht möchte, dass Einrichtungen, die einem starken Wettbewerb ausgesetzt sind, Leistungsverbesserungen auf Kosten ihrer finanziellen Stabilität gewähren können.
Mo. Amaudruz (24.3977) und SGK-N (24.4260) «Brustkrebs. Leben nach einer Mastektomie»: Die Kommission beantragt einstimmig, diese beiden gleichlautenden Motionen anzunehmen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass mit der Einführung von TARDOC die Tarifgestaltung für die Tätowierung des Brustwarzenhofs aufgewertet wird.
Mo. Poggia «Spitalzusatzversicherung. Freie Wahl der Versicherten gewährleisten» (24.3919): Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen (Punkt 1 mit 6 zu 4 Stimmen und Punkt 2 mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Sie ist der Ansicht, dass die Pflicht, die Versicherten individuell über das Streichen eines Spitals von der Liste der anerkannten Einrichtungen zu informieren, keinen Mehrwert bringen würde. Zudem spricht sie sich dagegen aus, eine minimale Kostenübernahme zu garantieren, wenn ein Spital von der Liste gestrichen wird.
Kt. Iv. JU «Einfacher Zugang zu Ergänzungsleistungen für Anspruchsberechtigte» (24.316): Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Sie anerkennt zwar, dass sich der Zugang zu Ergänzungsleistungen für die Anspruchsberechtigten als schwierig erweisen kann, hält aber fest, dass verschiedene öffentliche Akteure und Verbände mittlerweile administrative Unterstützung leisten. Zudem ist es in ihren Augen an den Kantonen und Gemeinden, die Anspruchsberechtigten zu informieren und zu begleiten. Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass eine automatische Gewährung von Ergänzungsleistungen nicht sinnvoll und sehr schwer umzusetzen wäre.
Mo. Bulliard «Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung» (23.3366): Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Sie hält fest, dass derzeit zahlreiche Arbeiten in diesem Bereich laufen und dass die Frage der Betreuung zuhause in die Zuständigkeit der Kantone fällt.
Mo. Nantermod «Komplementärmedizin. Wahlmöglichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorsehen» (23.3511): Die Kommission beantragt mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass Volk und Stände 2009 einen neuen Verfassungsartikel (Art. 118a BV) zur besseren Berücksichtigung der Komplementärmedizin angenommen haben und die Kosten für die Übernahme komplementärmedizinischer Leistungen relativ gering sind.
Mo. SGK-N «Statistik der Leistungen zulasten der Krankenversicherung. Nationalität der versicherten Personen berücksichtigen» (24.3470): Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, die Beratung der Motion aufzuschieben. Sie möchte die Veröffentlichung eines Berichts des BFS abwarten, in welchem die Verteilung der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach soziodemografischen Merkmalen der Versicherten, einschliesslich deren Staatsangehörigkeit, aufgezeigt wird.
Die Kommission tagte am 15. Mai 2025 in Bern unter der Leitung von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.