Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) schliesst sich dem Beschluss des Ständerats an und beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen, nicht auf die Vorlage des Bundesrates zum Zahlungsrahmen der Armee von 18,8 Mrd. Franken einzutreten. Ohne Änderungen befürwortet die Mehrheit das Rüstungs- und Immobilienprogramm 2016.

​Die Kommissionsmehrheit verweist auf den Bundesbeschluss vom 7. März 2016, in welchem das Parlament für die Armee in den Jahren 2017-2020 bereits einen Zahlungsrahmen von 20 Mrd. bewilligt hatte. Die Diskussion über diesen Betrag sei schon mehrfach geführt und der Beschluss bekräftigt worden. Die Armee sei für ihre Ausrüstung und ihren Betrieb auf die 20 Mrd. sowie auf Planungssicherheit angewiesen. Demgegenüber argumentiert die Kommissionsminderheit, dass sich die finanzpolitische Lage seit März wesentlich verändert habe. Inzwischen sei das Projekt BODLUV sistiert worden und beim Bundeshaushalt 2017 bestünden erhebliche strukturelle Defizite, die auch die Armee mitzutragen habe. Bei einem Zahlungsrahmen von 20 Mrd. bestehe laut Minderheit die Gefahr, dass das Geld für nicht beschaffungsreife Vorhaben ausgegeben werde.

Die Vorlage zum Rüstungsprogramm (1,341 Mrd. Franken) nimmt die Kommission mit 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen an, die Vorlage zum Immobilienprogramm (572 Mio. Franken) mit 21 Stimmen zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Während das Immobilienprogramm unbestritten blieb, sorgte beim Rüstungsprogramm insbesondere die Beschaffung von 12-Zentimeter-Mörsern für 404 Mio. Franken für Diskussionen. Die Kommissionsmehrheit befürwortet dieses Vorhaben, da die Armee für die Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages die 12-Zentimeter-Mörser 16 brauche. Seit 2009 verfüge die Armee nicht mehr über ein System zur Sicherstellung der indirekten Feuerunterstützung auf kurze Distanz – diese Lücke gelte es zu schliessen. Eine Minderheit stellt sich gegen das Vorhaben, weil es angesichts der sich verändernden sicherheitspolitischen Lage (Terrorismus, Cyber-Risiken, etc.) nicht als prioritär einzustufen sei.

Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Armeebotschaft (16.026) befinden. 
  

Grenzwachtkorps aufstocken

Die SiK-N beantragt der Finanzkommission des Nationalrates mit 22 zu 2 Stimmen, im Voranschlag 2017 für das Grenzwachtkorps (GWK) 36 zusätzliche Vollzeitstellen vorzusehen. Die Stellen sollen auf fünf Jahre befristet werden. Diesen Entscheid fällte sie im Rahmen der Behandlung der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft (15.301) sowie des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulates „Rolle und zukünftiger Bestand des Grenzwachtkorps" (16.3005).

Die Kommission diskutierte unterschiedliche Modelle zur Unterstützung des GWK: andere Anträge zielten darauf ab, die durch die Sistierung des BODLUV-Projektes frei gewordenen Mittel, dem GWK zuzusprechen (zu Lasten des Armeebudgets 2018-2020) oder im Rahmen des Voranschlags unbefristete Stellen (statt befristete Stellen) vorzusehen. Die Mehrheit der Kommission entschied sich letztlich für befristete Stellen. Einerseits will sie das Armeebudget nicht kürzen (der Grundsatzentscheid für 5 Mrd. pro Jahr sei gefallen). Andererseits hält sie das Befristen der Stellen für adäquat, um der finanzpolitischen Lage, der Veränderung der Migrationsströme sowie der natürlichen Fluktuation des GWK-Personals (aufgrund von Pensionierungen, etc.) gerecht zu werden. Ihren Antrag wird sie der Finanzkommission des Nationalrates stellen, die über den Voranschlag 2017 berät. Eine Minderheit lehnt das Aufstockungsvorhaben ab. Die Arbeiten zur Standesinitiative 15.301 werden vor diesem Hintergrund zunächst sistiert.

Im Rahmen dieser Diskussionen lehnte die Kommission zudem mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag für eine Motion ab, die dem GWK namentlich den Auftrag erteilen wollte, Personen ohne gültige Einreisedokumente (inkl. Asylsuchende) die Einreise in die Schweiz zu verweigern beziehungsweise umgehend und ohne Formalitäten in den entsprechenden Dublin-Staat zurückzuschicken, wenn die Landesgrenzen bereits überschritten wurden.

 

Die Kommission hat am 4. und 5. Juli 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (FDP, AG) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.