Bereits im August hatte die Kommission entschieden, die Diskussionen zum Zivildienst und den Armeebeständen in den grösseren Kontext der Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems zu setzen (vgl. Medienmitteilung der SiK-N vom 23. August 2016). Sie hörte aus diesem Grunde ausführlich Vertretungen der Studiengruppe, der Kantone (RKMZF und GDK), der Armee, der Wirtschaft (Arbeitgeberverband und Travail.Suisse) sowie Experten der Verwaltung an.
Nach den Anhörungen entschied die SiK-N mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, sich an ihrer November-Sitzung in Genf auf die von der Studiengruppe vorgeschlagenen Modelle „Status quo plus" sowie „Sicherheitsdienstpflicht" zu fokussieren. Allfällige Empfehlungen wird sie zu einem späteren Zeitpunkt abgeben.
Einreichen einer Strafanzeige
Die Kommission wurde vom Chef des VBS sowie vom Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes u.a. über das Rechtsextremen-Treffen im Toggenburg vom vergangenen Samstag informiert. Die Kommission erfuhr gegen Ende ihrer Sitzung, dass innert kürzester Zeit vertrauliche Informationen an die Medien gelangten, die ihr im Zusammenhang zu den Vorfällen im Toggenburg genannt wurden. Diese Indiskretionen wurden von der Kommission streng kritisiert, da sie für ihre Arbeiten auf das Einhalten des Kommissionsgeheimnisses angewiesen sei. Aus diesem Anlass wird die Kommissionspräsidentin eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Art. 320 des Strafgesetzbuches einreichen.
Die Kommission hat am 17. und 18. Oktober unter dem Vorsitz von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (FDP, AG) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.