Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N), der parlamentarischen Initiative 18.462 «Rehabilitierung der Verweigerer aus Gewissensgründen» keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Rehabilitierung derjenigen Personen, die zwischen 1968 und 1996 aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigerten.

​Die Mehrheit verweist einerseits auf die Bedrohungslage und politischen Verhältnisse der damaligen Zeit. Das Strafrecht entsprach den vorherrschenden gesellschaftlichen Vorstellungen, gemäss denen die Verweigerung des Militärdienstes eine Rechtswidrigkeit darstellte. Aus Sicht der Mehrheit wurde diese Wertvorstellungen auch vom Volk bestätigt, in dem es 1977 und 1984 Vorlagen zur Einführung des Zivildienstes ablehnte. Da die entsprechenden Einträge in den Strafregistern unterdessen gelöscht wurden, erkennt die Mehrheit andererseits keinen unmittelbaren Mehrwert für die betroffenen Personen, sollten sie heute rehabilitiert werden. Schliesslich stellen sich für die Mehrheit auch Fragen der konkreten Umsetzung der Initiative; sie befürchtet einen zu grossen administrativen und finanziellen Aufwand, der bspw. durch das Nachholen einer Einzelfallprüfung der Gewissensgründe entstehen würde.

Die Minderheit verweist auf eine Resolution des Europarates sowie eine Stellungnahme des Bundesrates von 1967, welche das Fehlen eines zivilen Ersatzdienstes in der Schweiz aus menschenrechtlicher Sicht als Problem anerkannten. Aus Sicht der Minderheit stellen entsprechend die Strafurteile, die nach 1967 bis zur Einführung des Zivildienstes im Jahre 1996 ausgesprochen worden sind, ein klares moralisches Unrecht dar. Das hinzugefügte Leid und Stigma müssen anerkannt und die betroffenen Personen rehabilitiert werden, wie dies auch bei den Beispielen der Schweizer Spanienfreiwilligen und Flüchtlingsrettern während des zweiten Weltkrieges der Fall war.

Güterkontrollgesetz

Die SiK-N beantragt ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen, die Behandlung der Änderung des Güterkontrollgesetzes (18.060) bis zum Herbst 2021 zu sistieren. Aus Sicht der Mehrheit sollen vorerst weitere Erfahrungen gesammelt werden, um die Technologieentwicklung und deren Auswirkung auf die Firmen und Produkte besser abschätzen zu können. Aus formellen Gründen war die Kommission an einer früheren Sitzung auf ihren Antrag auf Nichteintreten vom Oktober 2018 zurückgekommen. Dadurch konnte die befristete Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung bis zum Mai 2023 verlängert werden. Die Minderheit stellt sich gegen die Sistierung und erachtet es als notwendig, die Verordnung bereits jetzt ins ordentliche Recht zu überführen. Sie befürchtet ansonsten einen Reputationsschaden für die schweizerische Aussenpolitik.

Beginn der Sommer-Rekrutenschule

Mit 15 zu 10 Stimmen entschied die SiK-N, den Entscheid über die Motion 18.4280 «Den Beginn der Rekrutenschule auf den Berufslehrabschluss abstimmen» auf ihre Juni-Sitzung zu vertagen. Namentlich möchte sie bis dahin von der Chefin VBS über alternative Lösungsvarianten, die dem Anliegen der Motion weitgehend Rechnung tragen, sowie über deren Vor- und Nachteile informiert werden.

Aktuelles aus dem VBS

Die Kommission wurde von der Chefin des VBS über verschiedene Aktualitäten orientiert, u.a. über die Beschaffung des «Mörser 16», welche das Parlament im Rahmen des Rüstungsprogrammes 2016 bewilligt hatte. Angesichts der Verzögerungen möchte die Kommission in Zukunft regelmässig und detailliert über den Stand des Projektes informiert werden.

Die Kommission hat am 29./30. April 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, sowie von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, in Bern getagt. Sie stattete zudem fedpol einen Besuch ab, um vor Ort namentlich über den Einsatz des Schengener Informationssystems (SIS) informiert zu werden.