Mit der Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes soll die Schutzdienstpflicht ausgeweitet werden. Zudem soll damit die Voraussetzung geschaffen werden, dass Zivildienstpflichtige ihren Dienst im Zivilschutz leisten können. Die Kommission hat trotz einer Vielzahl von Änderungsanträgen beschlossen, dem Nationalrat die Annahme der Vorlage A gemäss Entwurf des Bundesrates zu empfehlen. Damit folgt die Kommission dem Beschluss des Ständerates. Die Vorlage B wird mit einer Anpassung ebenfalls zur Annahme empfohlen.

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, auf die Vorlage A einzutreten, während Eintreten auf die Vorlage B unbestritten war. Aus der Detailberatung entstanden in beiden Vorlagen insgesamt 16 Anträge, welchen jeweils eine Mehrheit von knapp zwei Dritteln der Kommissionsmitglieder ablehnend gegenüberstanden. Einzig ein Änderungsantrag in der Vorlage B, welcher Bestimmungen bezüglich Befreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe betrifft, fand mit 13 zu 11 Stimmen eine Mehrheit. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage A mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, womit die SiK-N dem Entwurf des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates folgt. Die angepasste Vorlage B wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Zu Beginn der Debatte wurden der Schweizerische Zivilschutzverband SZSV sowie der Schweizerische Zivildienstverband CIVIVA angehört.

Kein zusätzlicher Armeeber​icht

Mit 18 zu 7 Stimmen empfiehlt die Kommission dem Nationalrat, die Motion 24.3605 Zielbild und strategische Ausrichtung einer verteidigungsfähigen Armee abzulehnen. Sie ist der Ansicht, dass mit der bereits existierenden Vielzahl an Grundlagendokumenten, Berichten und den Armeebotschaften genügend Informationen vorliegen, um daraus strategische Ziele für die Armee ableiten zu können. Ein zusätzlicher Bericht würde die bestehenden Erkenntnisse lediglich zusammenfassen, ohne dass ein inhaltlicher Mehrwert entstehen würde.

Kooperation mit der EU: Militärische Fr​iedensförderung und Teilnahme an PESCO-Projekten

Der Bundesrat hat im Mai 2024 entschieden, die Zusammenarbeit mit der EU bei der militärischen Friedensförderung zu erleichtern. Zudem hat er im August die Teilnahme der Schweiz an zwei PESCO-Projekten (Permanent Structured Cooperation) der EU genehmigt. Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens wurde die SiK-N zu diesen beiden Beschlüssen konsultiert. Mit 16 zu 8 Stimmen und 1 Enthaltung unterstützt die Kommission diese Kooperationsbestrebungen. Der Grossteil der Kommission ist der Ansicht, dass dies dazu beitragen wird, die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu stärken, während gleichzeitig die Neutralität gewahrt wird.

Krisenorganisation der Bundesv​erwaltung

Die SiK-N wurde auf eigenen Wunsch zum Entwurf der Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) konsultiert, welche von Mitte Mai bis Anfang September in der Vernehmlassung war. Sie unterstützt dabei im Grundsatz die Position der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates, welche das Geschäft am 8. November behandelte. Weitere diskutierte Aspekte waren der Miteinbezug von bestehenden Krisenbewältigungsorganisationen aller föderalistischer Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie die Stärkung von Strukturen, welche für die Antizipation von Krisen zuständig sind. Die SiK-N wird ihre Erkenntnisse analog ihrer Schwesterkommission dem Bundesrat in Form eines Schreibens zur Kenntnis bringen.

Weiter wurde die Kommission über den Stand des Programms NDP (Neue Digitalisierungsplattform) sowie das Projekt C2Air der Armee informiert. Im Wissen um die bestehenden Herausforderungen in beiden Bereichen und im Hinblick auf die zukünftige Integration von weiteren Systemen in die NDP wird sich die Kommission von nun an vierteljährlich über die Entwicklungen ins Bild setzen lassen.

Zudem beantragt die SiK-N mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Verlängerung der Übergangsfrist für die Übernahme von Betrieb und Unterhalt der Sirenen durch den Bund um vier Jahre (24.048) anzunehmen. Damit folgt sie dem Beschluss des Ständerats in der Herbstsession.

Die Kommission verabschiedete des Weiteren mit 19 zu 4 Stimmen eine Motion (24.4273), welche den Bundesrat beauftragt, die Vergabe von externen Beratermandaten und Gutachten im VBS zu überprüfen.

Schliesslich wurde die SiK-N über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informiert.

Die Kommission hat am 21. und 22. November 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des VBS, Bundespräsidentin Viola Amherd, in Bern getagt.