Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) ist auf die Vorlage des Bundesrates für ein neues Informationssicherheitsgesetz (17.028) eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Sie erteilte dem VBS Prüfaufträge zu verschiedenen Bestimmungen.

​An früheren Sitzungen vom April und Mai hat sie umfangreiche Anhörungen mit Kreisen der Bundesverwaltung, der Wirtschaft sowie der Kantone durchgeführt. Zudem hatte sie vom VBS Zusatzunterlagen verlangt, namentlich zur Notwendigkeit des Gesetzes sowie zu den personellen und finanziellen Auswirkungen.
Die Kommission nahm diese Zusatzinformationen nun zur Kenntnis und trat mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf die Vorlage ein. Mehrheitlich ist sie der Auffassung, dass die Vorlage dazu beiträgt, die Informationssicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu verbessern. Zudem ermöglicht dieses Gesetz eine übersichtlichere Lösung als die heutigen Bestimmungen, die in verschiedenen Erlassen geregelt sind.
In Kenntnis der Zusatzdokumente des VBS sowie der in den Anhörungen vorgebrachten Anliegen führte sie eine Detailberatung der Vorlage durch. Sie erteilt dem VBS bezüglich einzelner Bestimmungen Prüfaufträge. Sie beabsichtigt, die Beratung an einer nächsten Sitzung abzuschliessen und die Vorlage in die Wintersession zu bringen.

 

Voranschlag 2018

Die Kommission hörte im Rahmen der Vorberatung des Voranschlags 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (17.041) Vertretungen des EFD (Eidgenössische Finanzverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung, Grenzwachtkorps) sowie des VBS (Bereich „Verteidigung“ sowie armasuisse) an. Dabei fokussierte sie sich auf die Zielsetzungen der einzelnen Bundesämter und verzichtet in diesem Zusammenhang auf Anträge.
Im Nachgang zu ihrem Entscheid, die Ablehnung der Standesinitiative des Kantons St. Gallen (17.311) zu beantragen, prüfte sie einen allfälligen Aufstockungsbedarf beim Personalbestand des Grenzwachtkorps (GWK). Dabei kam sie zum Schluss, dass eine Aufstockung zum jetzigen Zeitpunkt und vor dem Hintergrund der Lage des Bundeshaushaltes nicht angezeigt sei. Es obliege zudem der Führungskompetenz des Bundesrates, die Personalbestände situationsgerecht zu priorisieren, was dieser auch regelmässig tut. Da sich die Sicherheitslage an der Grenze kurzfristig verändern kann, wird sich die Kommission weiterhin regelmässig informieren lassen und die Frage der Bestände jeweils neu beurteilen.
Die Kommission beantragt zudem ohne Gegenstimme, die Motion 15.3901 „Steigerung der Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht“ abzulehnen. Sie ist der Ansicht, dass das Anliegen der Motion durch die Umsetzung des sogenannten DaziT-Programms erfüllt wird. Die Finanzierung dieses Programms wurde vom Nationalrat und von der ständerätlichen Finanzkommission bereits genehmigt (17.021).

 


Die Kommission hat am 4./5. September 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Isidor Baumann (CVP, UR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.