Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung einen subsidiären Einsatz der Armee zugunsten des Staatssekretariats für Migration (SEM) bewilligt. Um die grosse Zahl von Asylsuchenden zu bewältigen, die zu den vielen Ukrainerinnen und Ukrainern hinzukommen, die in der Schweiz Zuflucht gefunden haben, kann die Armee bis längstens Ende März 2023 das SEM unterstützen.

Die Schweiz ist mit einer hohen Zahl von Schutz- und Asylsuchenden konfrontiert. Um das SEM in dieser angespannten Situation zu unterstützen hatte der Bundesrat am 16. Dezember 2022 einen subsidiären Armeeeinsatz im Asylbereich beschlossen. Weil der Einsatz länger als drei Wochen dauert muss er laut Militärgesetz von der Bundesversammlung genehmigt werden (23.018).

Die Armee stellt dem SEM rund 3000 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Aufgrund des Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt ist es äusserst schwierig, genügend Personal für die Einrichtung und Verwaltung der zusätzlichen Unterbringungsplätze sowie für den Betrieb der Unterkünfte zu rekrutieren. Aus diesem Grund können bis zu 500 Armeeangehörige für die Einrichtung und den Betrieb der Infrastrukturen sowie für den Transport von Schutz- und Asylsuchenden eingesetzt werden. Die Armee unterstützt auch die zivilen Behörden bei der medizinischen Erstversorgung der Schutz- und Asylsuchenden. Grossen Wert legt die Kommission auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips.

Die Leistungen der Armee werden von Durchdienern oder anderen Verbänden, die ordentlich im Dienst sind, erbracht. Diese Unterstützung wurde durch die örtliche Verschiebung von Wiederholungskursen ermöglicht, ohne jedoch den Ausbildungsbetrieb der Armee einzuschränken. Bisher wurden nie mehr als 10-20 Armeeangehörige aufgeboten.

Die Kommission hat am 6. Februar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Salzmann (SVP, BE) in Bern getagt.