Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung, eine Motion des Nationalrates abzulehnen, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die einschlägigen Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass gemeinsame Verteidigungsübungen mit der NATO, welche die kollektive Verteidigung gemäss Artikel 5 des Nordatlantikvertrags simulieren, verboten werden.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Motion 24.3012 den Interessen der Schweizer Sicherheitspolitik zuwiderläuft und von einer falschen Prämisse ausgeht. Eine Teilnahme an Verteidigungsübungen der NATO soll keine Schweizer Beteiligung an einem kollektiven Verteidigungsfall simulieren, sondern die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee stärken. Für die Kommission stellt sich die Frage der Neutralität somit nicht. Zudem wäre die Umsetzung der Motion ein erheblicher Rückschritt für die Schweizer Sicherheitspolitik und würde zur Schwächung der Schweizer Armee, von der bereits heute mehrere Teile an Übungen mit Verteidigungssequenzen teilnehmen, beitragen. Die SiK-S hält es für sinnvoll, dass diese Teilnahmen beibehalten und nötigenfalls ausgeweitet werden können. Der Bundesrat muss bereits heute die Teilnahme an solchen Übungen genehmigen. In den Augen der Kommission reicht dies aus. Der Ständerat berät das Geschäft in der Herbstsession.

Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien

Die Kommission hat zudem die Motion 22.4193 vorberaten. Diese Motion will den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zu treffen, damit der Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten bei der Ausfuhr von Schutzmaterialien höher gewichtet wird als eine allfällige Verletzung des Gleichbehandlungsgebots der Konfliktparteien im Kontext des Neutralitätsrechts. Die Kommission anerkennt zwar, dass der Schutz der Zivilbevölkerung in Gebieten mit bewaffneten Konflikten wichtig ist, beantragt ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen aber dennoch, die Motion abzulehnen, da deren Annahme in ihren Augen nicht mit dem Neutralitätsrecht vereinbar ist. Die Minderheit der Kommission verweist auf die humanitäre Tradition der Schweiz und betont, dass die Motion auf den Schutz der Zivilbevölkerung in Konfliktgebieten abzielt und nicht auf die Unterstützung der Armee eines kriegführenden Landes. Sie beantragt daher die Annahme der Motion. Der Ständerat berät das Geschäft in der Herbstsession 2024.

Bewirtschaftung von Sirenen: Verlängerung der Übergangsfrist

Die SiK-S beantragt einstimmig, die Verlängerung der Übergangsfrist für die Übernahme von Betrieb und Unterhalt der Sirenen durch den Bund um vier Jahre (24.048) anzunehmen. Nach Ansicht der Kommission soll diese Verlängerung die Möglichkeit bieten, verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung von Kompetenzen von den Kantonen auf den Bund zu prüfen und sie in die derzeit laufenden Diskussionen über die künftige Alarmierungsstrategie einzubeziehen. Die Kommission befürwortet zudem, dass während dieser Übergangsfrist die Pauschale für Betrieb und Unterhalt von höchstens 400 Franken pro Jahr und Sirene auf höchstens 600 Franken erhöht wird. Das Geschäft kommt ebenfalls in der Herbstsession in den Ständerat.

Ferner hat die Kommission einstimmig beschlossen, die Arbeiten zur Motion 24.3209 von Ständerat Charles Juillard bis zum Sommer 2025 zu sistieren, da sie die Ergebnisse verschiedener Arbeiten abwarten will, die derzeit in der Bundesverwaltung laufen, bevor sie über den Vorstoss befindet. Überdies hat sich die SiK-S über die aktuelle Lage in der Ukraine und im Nahen Osten informieren lassen.

Die Kommission hat am 29. August 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU) in Bern getagt.