Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) hat die Beratungen zur Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative) abgeschlossen (24.079). Mit 8 zu 1 Stimmen und 1 Enthaltung beantragt die SiK-S ihrem Rat, die Initiative dem Volk ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit spricht sich für die Annahme der Initiative aus.

Im Rahmen ihrer Beratungen stellte die Kommission explizit fest, dass die Service-citoyen-Initiative formell gültig ist. Die Kommissionmehrheit lehnt die Initiative aber ab, weil auch in Zukunft die personelle Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes im Zentrum der Dienstpflicht stehen soll und nicht eine Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger zur Erfüllung von Aufgaben für die Allgemeinheit und die Umwelt. Um die Bestände der Armee und des Zivilschutzes zu sichern, sind für die Mehrheit die Reform des Zivildienst- und Zivilschutzgesetzes sowie die schnellstmögliche Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht prioritär, wie von der SiK-S und ihrer Schwesterkommission in den gleichlautenden Motionen gefordert (25.3420 und 25.3015). Zudem kritisiert die Mehrheit, dass mit der Initiative dem Arbeitsmarkt unverhältnismässig viele Arbeitskräfte entzogen würden mit entsprechend übermässiger Belastung der Wirtschaft. Auch würde eine Umsetzung der Initiative hohe finanzielle Kosten verursachen. Schliesslich warnt die Mehrheit, dass eine Annahme der Initiative die Freiwilligenarbeit entwerten und die Milizarbeit gefährden würde.

Die Minderheit begrüsst, dass mit der Initiative die dringend benötigte Grundsatzdiskussion über die Einführung einer Dienstpflicht für Frauen angestossen wird. Zudem würde der Sicherheitsbegriff angesichts der multidimensionalen Bedrohungen zu Recht breiter gefasst und der Schutz der Umwelt stärker in den Fokus gerückt. Schliesslich würde mit einem Service-citoyen auch das typisch schweizerische Milizsystem sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt.

Vor diesem Hintergrund fand der Entwurf eines direkten Gegenentwurfes, der die Verwaltung im Auftrag der Kommission vorbereitet hatte, keine Aufnahme. Ein Antrag, die Beratung erneut zu sistieren und die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines weiteren direkten Gegenentwurfs zu beauftragen, wurde mit 6 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Im Lichte ihres Antrags zur Service-citoyen-Initiative empfiehlt die SiK-S ihrem Rat mit 6 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Waadt 13.308 keine Folge zu geben. Die Initiative fordert die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes für Frauen.

Beide Vorlagen werden in der Sommersession vom Ständerat behandelt werden.

Änderungen des Militärgesetzes und verschiedenen Verordnungen zur Armee

Die SiK-S beantragt ihrem Rat mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Änderungen des Militärgesetzes (25.036) zuzustimmen. In den Diskussionen standen die Dauer der Rekrutenschule (RS), die Frage, wie viele bewaffnete Angehörige der Armee (AdA) der Bundesrat ohne Genehmigung des Parlaments für Einsätze aufbieten kann, sowie die Regelung von Kompensationsgeschäften im Vordergrund. Die Kommission sprach sich mit 10 zu 1 Stimmen gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung der Mindestdauer der RS aus. Dabei kritisierte die Kommission nicht eine Flexibilisierung der RS-Dauer an sich, vielmehr erwartet sie vom Bundesrat klarere Eckwerte für eine Mindestdauer von Rekrutenschulen (Art. 49). Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt die SiK-S hingegen, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, ohne Genehmigung der Bundesversammlung bewaffnete AdA für länger als drei Wochen dauernde Einsätze aufbieten zu können, wobei sich die Anzahl dieser AdA nach dem Bedürfnis des Einsatzes zu richten hat (Art. 70 Abs. 3). In den Augen der Mehrheit ist eine Begrenzung dieser Zahl auf 18 AdA, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zu rigide, um flexibel handeln zu können. Eine Minderheit warnt vor einer zu grossen Kompetenzabtretung an den Bundesrat. Bezüglich der Kompensationsgeschäfte im Rahmen von Rüstungsbeschaffungen unterstützt die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagene Verankerung der Grundzüge im Militärgesetz. Entsprechend lehnte die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag ab, neben Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus dem wehr- und sicherheitstechnischen Bereich ausdrücklich auch solche aus weiteren Bereichen für Kompensationsgeschäfte zu erwähnen. Auch ein Antrag, der explizit im Gesetz festschreiben wollte, dass die Materialbeschaffung in enger Absprache und Koordination mit europäischen Partnern erfolgen soll, wurde mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Mit dem gleichen Stimmverhältnis beantragt die Kommission ihrem Rat, einer Übergangsbestimmung zuzustimmen, die es dem Bundesrat erlaubt, den Effektivbestand der Armee während längstens fünf Jahren zu überschreiten. Die Vorlage wird in der Sommersession vom Ständerat als Erstrat behandelt.

Überprüfung der Vergabe von Gutachten, Verträgen und Mandaten im VBS

Einstimmig beantragt die SiK-S ihrem Rat, die Motion 24.4273 abzulehnen. Mit dieser Motion will der Nationalrat den Bundesrat beauftragen zu überprüfen, unter welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien das VBS externe Beratermandate, Gutachten und Dienstleistungsverträge vergibt. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Überprüfung bei allen Departementen gemacht werden muss und sich nicht auf das VBS beschränken soll. Überdies erachtet es die Kommission aus institutioneller Sicht als falsch, den Bundesrat mit dieser Überprüfung zu beauftragen. Vielmehr wird sie die Geschäftsprüfungskommission mittel Brief einladen, die entsprechenden Prüfungen durchzuführen.

Einheitliche Rechtsgrundlagen für private Sicherheitsdienstleistun​gen

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, die Beratung zur Motion 24.3436 zu sistieren. Sie möchte an einer ihrer nächsten Sitzungen Anhörungen der interessierten Kreise und der Kantone durchführen. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen auf nationaler Ebene zu regeln.

An der Sitzung wurde die SiK-S zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine sowie über den Stand des Projektes Räumung des ehemaligen Munitionsdepots Mitholz informiert.

Die Kommission hat am 2. Mai 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU) und teilweise in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister, in Bern getagt.