Eine knappe Mehrheit der Kommission des Nationalrates folgt dem Konzept des Ständerates für eine Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative». Die Kommission will die Vertragspflichten der Schweiz einhalten, aber den mit dem Konzept des Ständerates verursachten administrativen Aufwand der Arbeitgeber erheblich verringern.

Nach der ersten Beratung der Vorlage für die Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative» (16.027 n Ausländergesetz. Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) durch beide Räte standen sich bei der Vorberatung der Differenzen in der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates drei Konzepte gegenüber:

- das durch die Kommission abgeänderte Konzept des Ständerates für einen «Inländervorrang», welches bei überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen Massnahmen für inländische stellensuchende Personen vorsieht, aber die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einhält;

- das auf der Grundlage der Beschlüsse des Nationalrates in seiner ersten Beratung entwickelte Konzept der im Ständerat unterlegenen Minderheit I, welches bei Erreichung eines Schwellenwertes eine Stellenmeldepflicht vorsieht; sollte diese Massnahme die gewünschte Wirkung verfehlen, so können auch Massnahmen ergriffen werden, welche mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht vereinbar sind;

- das Konzept der im Ständerat unterlegenen Minderheit II, welches den Artikel 121a der Bundesverfassung konsequent mit Höchstzahlen und Kontingenten umsetzen will und dabei zwischen Angehörigen der EU/EFTA und Angehörigen aus Drittstaaten nicht unterscheidet.

Die Kommission hat zuerst das Konzept des Ständerates einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Sie unterstützt mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung die vom Ständerat beschlossene Verpflichtung der Arbeitgeber in Bereichen mit hoher Arbeitslosigkeit, die von der öffentlichen Arbeitsvermittlung vorgeschlagenen geeigneten Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen. Der Arbeitsgeber muss aber das Resultat des Bewerbungsgesprächs der Arbeitsvermittlung lediglich mitteilen und nicht begründen, wie dies der Ständerat beschlossen hat. Die Begründungspflicht wurde mit 19 zu 6 Stimmen abgelehnt.

In der Gegenüberstellung der bereinigten Konzepte obsiegte in einer ersten Abstimmung das Konzept der Minderheit I mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen das Konzept der Minderheit II. In der definitiven Abstimmung obsiegte das abgeänderte Konzept des Ständerates mit 13 zu 12 Stimmen über die Minderheit I.

Die Kommission tagte am 1. Dezember 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Heinz Brand (V, GR) in Bern.