Die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Räte sind sich einig darin, dass Handlungsbedarf besteht bezüglich der Löhne von Kaderangestellten in Unternehmen und Anstalten des Bundes. Anders als ihre Schwesterkommission ist die SPK des Nationalrates aber der Ansicht, dass im Gesetz eine Referenzgrösse für diese Löhne festgelegt werden muss.

​Die SPK des Nationalrates hatte sich bereits am 20. Januar 2017 deutlich für weitere gesetzliche Bestimmungen zur Begrenzung der Löhne von Kaderangestellten in Unternehmen und Anstalten des Bundes ausgesprochen, indem sie einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben hatte, welche die Löhne gesetzlich beschränken wollte (16.438 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen, vgl. Medienmitteilung vom 20. Januar 2017). Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass im Gesetz eine Referenzgrösse für die Saläre dieser Kaderangestellten festgelegt werden muss. Als Referenzgrösse könnte das Gehalt eines Bundesrates angegeben werden. Die Kommission hält deshalb mit 18 zu 5 Stimmen an der parlamentarischen Initiative 16.438 fest.

Der von der Schwesterkommission unterbreitete Vorschlag hingegen will auf die gesetzliche Festlegung einer solchen Referenzgrösse verzichten. Gemäss diesem Vorschlag soll der Bundesrat den gesetzlichen Auftrag erhalten, im Rahmen seiner Eignerstrategie für die jeweiligen Unternehmen eine Bandbreite angemessener Vergütungen zu bestimmen und durchzusetzen (17.443 s Pa.Iv. SPK-SR. Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten). Dies geht der SPK des Nationalrates zu wenig weit. Sie hat deshalb die Behandlung der Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission sistiert, bis klar ist, ob die weitergehende Initiative aus dem Nationalrat Erfolg hat.

Gegen Stimmrechtsalter 16: Politische und zivile Mündigkeit sollten übereinstimmen

Die Kommission hat verschiedene Vorbehalte gegen die Senkung des Stimmrechtsalters. Sie spricht sich deshalb mit 15 zu 8 Stimmen gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative aus (17.429 n Pa.Iv. Mazzone. Stärkung der Demokratie. Politische Rechte ab 16 Jahren). Die Kommission weist insbesondere darauf hin, dass bei Gewährung der politischen Rechte an unter 18-Jährige das zivilrechtliche und das politische Mündigkeitsalter nicht mehr übereinstimmen würden. Somit könnte zum Beispiel ein 17-jähriges Mitglied einer Gemeindeexekutive nicht einen Vertrag für seine Gemeinde unterschreiben. Es wurden auch Zweifel geäussert, ob das Interesse an der Politik in dieser Altersgruppe wirklich gross verbreitet ist. Volksabstimmungen in verschiedenen Kantonen über die Senkung des Stimmrechtsalters haben zudem gezeigt, dass das Anliegen selbst auf kantonaler Ebene nicht mehrheitsfähig ist.

Die Minderheit argumentiert hingegen, dass das Interesse entsteht, wenn die Jugendlichen tatsächlich an Abstimmungen teilnehmen könnten. Das Stimmrechtsalter 16 würde eine grosse Chance nicht nur für die Jugendlichen, sondern auch für die Demokratie bedeuten, indem mehr Personen für Politik interessiert werden könnten.

Für Sunset-Klauseln in der Gesetzgebung

Die Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass die vermehrte Befristung von Gesetzgebungen ein gutes Mittel zur Bekämpfung der Gesetzesflut darstellen könnte. Die Befristung zwingt dazu, dass die Gesetzgebung regelmässig zwingend auf ihre Tauglichkeit überprüft wird. Die Kommission hält deshalb mit 12 zu 10 Stimmen an einer entsprechenden parlamentarischen Initiative fest (16.437 n Pa.Iv. Vogt. Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln)). Die Ständeratskommission hatte sich knapp gegen diese Initiative ausgesprochen. Auch die Minderheit ist der Ansicht, dass die Initiative überflüssig ist, haben doch Bundesrat und Parlament heute schon die Möglichkeit, Gesetze zu befristen.

Die Kommission tagt am 29./30. Juni 2017 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.