Die Vorlage zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung findet mehrheitlich Unterstützung in der Vernehmlassung. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates unterbreitet ihrem Rat eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes.

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.423 n (Pa. Iv. Rutz Gregor. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen) hat die SPK mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Vorlage verabschiedet, wonach das Asylgesetz dahingehend angepasst werden soll, dass dem Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergehende Kompetenzen zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung eingeräumt werden. Die Mitwirkungspflicht der asylsuchenden Person wird somit auf diesen Bereich ausgeweitet. Die Mehrheit der Kommission sieht in der Auswertung von mobilen Datenträgern wie Mobiltelefone oder Tablets eine effiziente Methode, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie ist der Meinung, dass der Eingriff in die Grundrechte einer betroffenen Person unverhältnismässig sei. Zudem werde den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügend Rechnung getragen und die Massnahmen seien zu kostenintensiv.

In der vom 20. Februar bis 4. Juni 2020 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Vorlage von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst. 24 Kantone unterstützen die Vorlage grundsätzlich, der Kanton Neuenburg lehnt die Vorlage ab. Seitens der Parteien befürworten die SVP, die FDP und die CVP die Vorlage, während die SP und die GPS sie ablehnen. Eine überwiegende Mehrheit der weiteren interessierten Kreise lehnt die Vorlage ab. Die Kommission hat Empfehlungen aus den Rückmeldungen der Vernehmlassung in Ihre Vorlage aufgenommen, insbesondere was den Datenschutz anbelangt.

Die Vorlage geht zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie voraussichtlich in der Frühjahrssession im Rat behandelt wird.

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie die definitive Vorlage der Kommission wurden heute veröffentlicht.

Die Kommission hat am 15. und 16. Oktober 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andreas Glarner (V, AG) in Bern getagt.