Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat an ihrer Sitzung zwei Motionen und eine parlamentarische Initiative gutgeheissen, die das Problem der Kriminalität im Asylbereich adressieren.

Mit 16 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission die Motion 25.3104 angenommen. Diese verlangt vom Bundesrat, eine Strategie für den Umgang mit kriminellen minderjährigen Asylsuchenden zu erarbeiten. Dabei gilt es, einerseits dem besonderen Schutzbedürfnis unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender gerecht zu werden und andererseits den Herausforderungen im Umgang mit Jugendlichen zu begegnen, die wiederholt straffällig werden. Zusätzlich ist die Problematik des möglichen Missbrauchs bei der Altersangabe zu berücksichtigen.

Die zu erarbeitende Strategie soll zum Ziel haben, die verschiedenen Akteure von Bund, Kantonen und Gemeinden besser zu vernetzen, deren Tätigkeiten stärker zu koordinieren und die Zuständigkeiten klar zu definieren.

Mit 14 zu 8 Stimmen hat die Kommission zudem die Motion 25.3105 angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, unter Einbezug der Kantone sicherzustellen, dass der Haft- und Wegweisungsvollzug bei straffälligen Mehrfachtätern im Asyl- und Ausländerbereich wirksam erfolgt. Dazu sollen Gesetzgebung und Vollzugspraxis so angepasst werden, dass Mehrfachtäter konsequent inhaftiert und weggewiesen werden können.

Die Kommission unterstützt beide Motionen mit dem Ziel, Missbrauch im Asylwesen konsequent zu anzugehen und den Schutz jener Personen zu gewährleisten, die ihn tatsächlich benötigen.

Die Motionen stehen im Einklang mit den laufenden Bestrebungen von Bund, Kantonen und Gemeinden, welche diese Thematik im Rahmen der Gesamtstrategie Asyl vertieft behandeln.

Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt die Kommission zudem der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Nause «Ergänzung des Ausländer- und Integrationsgesetzes im Bereich Ausschaffungshaft» (24.481) zu. Diese verlangt, dass bei der Anordnung und Überprüfung der Administrativhaft das Vorhandensein von gültigen Reisepapieren nicht relevant sein soll. Diese Massnahme zielt darauf hin, dass sog. Bagatell-Delikte von abgewiesenen Asylsuchenden zurückgehen, da diese Personen in Haft genommen werden können.

Kranken- und Sozialversicherungsleistungen von ausländischen Personen unter der Lupe

Die Kommission hat zwei von Nationalrat Graber eingereichte parlamentarische Initiativen betreffend Kranken- und Sozialversicherungsleistungen an ausländische Personen behandelt.

Mit 13 zu 10 Stimmen lehnt die Kommission die parlamentarische Initiative 25.422 «Eingeschränkte medizinische Leistungen für Asylbewerber und Illegale» ab. Mit dieser Initiative sollten für Personen im Asylverfahren und für Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, lediglich zwingend erforderliche Behandlungen oder Untersuchungen bei akuten und gleichzeitig schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen übernommen werden. Die Kommission ist der Meinung, dass die Umsetzung dieser Initiative sich nicht nur negativ auf die Gesundheit dieser Personen auswirken würde, sondern auch Mehrkosten im Gesundheitssystem zur Folge hätte.

Die parlamentarische Initiative 25.423 «Abschaffung des Pull-Effekts für Illegale in der Sozialversicherung» verlangt, dass ausländische Personen nur für die AHV und IV versichert sein sollen, wenn sie während der Beitragszeit bzw. der Anrechnungszeit sowie zum Zeitpunkt des Gesuchs auf Ausrichtung der Rente im Besitz einer gültigen ausländerrechtlichen Bewilligung sind. Die Kommission ist der Meinung, dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist, den Aufenthaltsstaus der angestellten Person abzuklären. Sie sieht jedoch Handlungsbedarf in diesem Bereich und gibt der Initiative aus diesem Grund mit 14 zu 10 Stimmen Folge.

Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sollen weder volle Standesstimme, noch zwei Mitglieder im Ständerat erhalten

Mit seiner Standesinitiative (25.301) verlangt der Kanton Basel-Stadt, die Bundesverfassung so zu ändern, dass die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt je einen zweiten Sitz im Ständerat erhalten und bei der Bestimmung des Ständemehrs ihre Standesstimme ganz gezählt wird. Die Kommission teilt die Ansicht des Ständerates, dass damit am historisch gewachsenen, austarierten föderalen Gleichgewicht gerüttelt würde. Sie lehnt die Initiative deshalb mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Kommission hat sich mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung auch gegen einen Antrag auf Einreichung eines Kommissionspostulats ausgesprochen, wonach in einem Bericht die Auswirkungen einer entsprechenden Aufwertung aller ehemaliger Halbkantone dargestellt werden sollen. In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere das sprachliche Gleichgewicht im Bundesstaat erheblich gestört würde, wenn sechs deutschsprachige Kantone einen zusätzlichen Sitz im Ständerat und eine volle Standesstimme erhalten würden.

Schutz der kognitiven Integrität: Kommission möchte Angemessenheit des Rechtsrahmens genauer prüfen

Die Kommission hat mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin der von Nationalrätin Isabelle Chappuis eingereichten Initiative 24.479 Folge gegeben. Diese verlangt, auf Verfassungs- und/oder Gesetzesebene die rechtlichen Grundlagen für den Schutz des Rechts auf kognitive Integrität zu schaffen. Der Fortschritt namentlich in den Bereichen der Neurotechnologie und der künstlichen Intelligenz stellt durch die Möglichkeiten zur geistigen Manipulation und zur Umgehung des Schutzes der Gehirndaten eine nie dagewesene Gefahr dar. Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Ansicht, dass sich die Initiative einer wichtigen Fragestellung annimmt und geprüft werden sollte, ob und auf welcher Ebene (Verfassung oder Gesetz) Handlungsbedarf besteht. Die Kommission sollte bei ihren Arbeiten zudem den Bundesratsbericht in Erfüllung des von der SPK-N eingereichten Postulats 24.3479 berücksichtigen, der in Teilen das gleiche Thema behandelt. Der unterlegene Teil der Kommission ist der Auffassung, dass das geltende Recht sowohl auf Verfassungsebene (namentlich Art. 10 und 13 BV) als auch auf Gesetzesebene (u. a. Datenschutzgesetz) ausreicht, um die Herausforderungen zu bewältigen, die mit den neuen Technologien einhergehen. Sie befürchtet zudem, dass die Schweiz mit der Umsetzung der Initiative im Alleingang handeln würde.

Die Kommission tagte am 23./24. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.