Die Staatspolitische Kommission des Ständerates spricht sich dagegen aus, die Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten zu verbieten, wie dies eine Standesinitiative des Kantons Genf fordert. Vielmehr sollen die Kantone angehalten werden, die Administrativhaft nur als letztes Mittel und stets verhältnismässig anzuwenden.

​Die Kommission spricht sich mit 7 zu 5 Stimmen gegen eine Standesinitiative des Kantons Genf aus, wonach die Administrativhaft für Minderjährige generell zu verbieten ist (18.321 s Kt.Iv. GE. Stopp der Administrativhaft für Kinder!). Das Bundesrecht untersagt schon heute die Administrativhaft für Kinder unter 15 Jahren. Ob im Falle einer Wegweisung von 15-18jährigen Migrantinnen und Migranten auch die Administrativhaft vorgesehen werden soll, entscheiden die Kantone. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass eine Arbeitsgruppe des Bundes auch aufgrund eines Berichtes der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 16. Juni 2018 an der Erarbeitung von «best practices» ist, welche alternative Möglichkeiten in den Vordergrund stellen. Solche alternativen Möglichkeiten sind bereits heute im Ausländerrecht vorgesehen.

Die Kommission geht deshalb davon aus, dass die Kantone das Instrument der Administrativhaft für Minderjährige zurückhaltend anwenden. Sie sieht deshalb keinen Grund, hier gesetzgeberisch tätig zu werden und in die Kompetenz der Kantone einzugreifen. Die Kommission weist auch darauf hin, dass der Nationalrat in der vergangenen Frühjahrssession eine parlamentarische Initiative mit derselben Forderung mit 118 zu 57 Stimmen abgelehnt hat (17.486 n Pa.Iv. Mazzone. Kindeswohl respektieren, Administrativhaft von Minderjährigen stoppen).

Eine Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass alternative Möglichkeiten, wie sie auch bereits für Kinder unter 15 Jahren zur Anwendung kommen, auch für 15-18 Jährige der Administrativhaft vorzuziehen sind.

Rahmenkredit Migration: Bundesrat soll Parlamentskommission konsultieren, bevor er Verträge abschliesst

Im Asylgesetz soll neu festgehalten werden, dass der Bundesrat in Anwendung eines von den Räten noch zu bewilligenden Rahmenkredites Migration Verträge mit ausgewählten Staaten zur Ausrichtung entsprechender Beiträge selbständig abschliessen kann (18.068 s Asylgesetz. Änderung. Rahmenkredit Migration; 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten). Wie der Nationalrat ist die Kommission der Ansicht, dass der Bundesrat vorgängig die zuständigen Kommissionen konsultieren muss. Der Ständerat wird sich in der Sommersession sowohl mit dem Rahmkredit (Vorlage 18.067) wie auch mit der von der SPK vorberatenen Umsetzungsgesetzgebung befassen.

Indirekter Gegenentwurf zur Transparenzinitiative

Die Kommission hat den Text für einen indirekten Gegenentwurf zur Transparenzinitiative (18.070) bereinigt und mit 7 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet (19.400 s Pa.Iv. SPK-SR. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung). Die Vernehmlassung wird am Dienstag, 7. Mai 2019 eröffnet werden. Zu diesem Zeitpunkt wird der Vernehmlassungsentwurf zusammen mit einer Medienmitteilung veröffentlicht werden.

Die Kommission tagte am 29. April 2019 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Bern.