Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat einen indirekten Gegenentwurf zur Transparenz-Initiative ausgearbeitet. Der nun in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf sieht die Offenlegung der Einnahmen der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien vor sowie die Offenlegung der Einnahmen von Wahl- und Abstimmungskomitees ab einem bestimmten Betrag.

​​Die Kommission will mit ihrem Entwurf Transparenzvorschriften für Parteien, Wahl- und Abstimmungskomitees auf Gesetzesstufe verankern. Sie hat den Vorentwurf mit 7 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet (19.400 Pa.Iv. SPK-SR. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung). Konkret sollen die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person und Jahr offenlegen müssen. Des Weiteren bestehen Offenlegungspflichten für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, sofern sie für eine Wahl- oder Abstimmungskampagne oder für das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden auf nationaler Ebene mehr als 250'000 Franken aufwenden. Zudem müssen auch sie alle Zuwendungen im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person offengelegen. Eine Minderheit der Kommission erachtet die vorgesehenen Schwellenwerte von 250'000 bzw. 25'000 Franken als zu hoch und schlägt tiefere Werte von 100'000 bzw. 10'000 Franken vor, wie dies auch in der Volksinitiative vorgesehen ist. Die Kommission hat sich mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung bzw. mit 8 zu 4 Stimmen für die höheren Beträge ausgesprochen.

Da der Bund nicht für die Regelung der Wahlen in den Ständerat zuständig ist, hat die Kommission hierfür besondere Regelungen vorgesehen. So sollen für Mitglieder des Ständerates erst nach ihrer Wahl Offenlegungspflichten bezüglich der Finanzierung ihres Wahlkampfs gelten. Dieser nachträglichen Offenlegungspflicht soll präventiven Charakter zukommen.

Die Kommission hat sich zudem für ein Verbot zur Annahme von anonymen Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausland ausgesprochen.

Alle von den politischen Akteurinnen und Akteuren eingereichten Angaben und Dokumente müssen von der zuständigen Stelle kontrolliert und geprüft werden. Verstösse sollen als Übertretungen strafrechtlich verfolgt werden.

Die Vernehmlassung endet am 28. August 2019. Die Entwürfe der SPK des Ständerates sowie der erläuternde Bericht finden sich unter dem folgenden Link:
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-19-400